Achtung AGG: Wichtige Urteile im Kündigungsrecht
20.03.2014 / ID: 161198
Bildung, Karriere & Schulungen
Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 12.12.2013: Wird einer schwangeren Arbeitnehmerin nach dem Mutterschutzgesetz unrechtmäßig gekündigt, ist diese Kündigung nicht nur unwirksam. Die Betroffene kann darüber hinaus Anspruch auf eine Entschädigung haben, da sie aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde.
In einem weiteren Urteil vom 19.12.2013 entschied das BAG, dass HIV-infizierte Arbeitnehmer als behindert im Sinne des AGG eingestuft werden können. Ob eine Probezeitkündigung eines symptomlos an HIV Erkrankten wirksam ist, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen treffen kann. Danach beurteilt es sich auch, ob der betroffene Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
Für alle, die sich umfassend zum Arbeitsrecht weiterbilden möchten, findet ab April ein Lehrgang statt, der von der Anbahnung bis zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen praxisnahes Wissen auf aktuellem Stand vermittelt: Die Weiterbildung "Fachreferent/in Arbeitsrecht (FFS)" der Forum Verlag Herkert GmbH richtet sich an Personalverantwortliche ohne juristische Ausbildung.
Starttermin in Berlin ist der 15.04.2014, in Stuttgart der 16.04.2014 und in Düsseldorf der 23.04.2014.
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