Pressemitteilung von Peter Harris

Vor- und Nachteile einer Firmengruendung in den USA - USAG24, Inc


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Vor- und Nachteile einer Firmengruendung in den USA

Vorteile

Beschränkte Haftung
Einer der wichtigsten Vorteile einer Corporation ist sicherlich der Umstand,
dass - wie bei der deutschen GmbH - im Insolvenzfalle nur die Corporation
und nicht die Aktionäre (shareholder) mit ihrem Vermögen haftet. Zu beachten
ist aber die Möglichkeit der Durchgriffshaftung (piercing the corporate veil),
denn Aktionäre mit Gläubigerbenachteiligungsabsicht haften genauso wie
Direktoren, wenn diese wussten oder hätten wissen müssen, dass bei vernünftiger Betrachtung keine Aussichten bestanden, die Insolvenz zu
vermeiden.

Ansonsten wird mit einer Corporation das Privatvermögen der Aktionäre
geschützt. Für risikoreiche Geschäfte lohnt es sich daher, mehrere
Corporations zu gründen und so Vermögen und Risiko aufzuteilen, zum
Beispiel mittels einer Vermögensverwaltungscorporation und einer Betriebs-
corporation.

Schnelle Gründung
Ein weiterer Vorteil ist die schnelle und unbürokratische Gründung einer Corporation. Während sich die Gründung einer GmbH oder einer AG über
Monate hinziehen kann, ist eine Corporation schon innerhalb von 72 Stunden,
in Eilfällen auch innerhalb von 24 Stunden möglich.

Da ein Mindestgründungskapital nicht gefordert wird, kann die Corporation
auch schon mit einer minimalen Finanzeinlage oder einer Sacheinlage
gegründet werden. Außerdem ist für die Gründung nur eine Person notwendig,
die mehrere Funktionen in sich vereinigen kann. Es gibt keine gesetzliche
Regelung, die vorschreibt, dass ein Director US-Staatsbürger sein muss,
und Zusammenkünfte der Direktoren können sowohl in den USA als auch
im Ausland stattfinden.

Anonymität
Für den einen oder anderen ist sicherlich auch die Anonymität der Gesell-
schafter von Vorteil. Mit Hilfe einer US-Corporation ist ebenso eine
unkomplizierte Möglichkeit der Geldbeschaffung gegeben. Durch Aktienverkauf kann das Unternehmen kapitalisiert werden, sowohl vor- oder außerbörslich (Privatplacement) als auch durch einen Börsengang. Die Eigentümer einer Corporation bleiben dabei anonym, denn die Aktionäre werden nicht in das
US-Handelsregister eingetragen. Nur die Direktoren und Funktionäre (also
President, Vice President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst.

Neustart
Für Unternehmer, die unverschuldet mit einem früheren Unternehmen schon
mal Schiffbruch erlitten haben, bietet die Corporation eine gute Möglichkeit,
einen unternehmerischen Neustart zu beginnen. Aber auch Existenzgründer
profitieren von dem unternehmerfreundlichen US-amerikanischen Gesell-
schaftsrecht, welches ihnen preisgünstig die Möglichkeit eröffnet, ihren Traum
einer unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland zu erfüllen.

Niedrige Gründungskosten
Da man für die Gründung einer Corporation eine registrierte Adresse in den Vereinigten Staaten benötigt, ist man auf die Hilfe hierauf spezialisierter Corporationgründer angewiesen. Hierdurch entstehen Kosten. Jedoch
entstehen auch zusätzliche Kosten, wenn man statt einer Corporation eine
GmbH gründet, um das persönliche Haftungsrisiko zu begrenzen. Denn
hierfür wird die Inanspruchnahme eines Notars erforderlich. Für die Kosten,
die hierbei anfallen, kann man auch schon schnell und unbürokratisch eine Corporation gründen lassen, ohne dass man ein Mindestkapital von 25.000
Euro einer GmbH oder 50.000 Euro bei einer kleinen AG aufbringen muss.

Nachteile

Bericht und Jahresgebühr
Nachteilig ist sicherlich, dass man jährlich einen Jahresbericht (Annual Report) beim Secretary of State abgeben und eine Jahresgebühr (Annual Fee) zahlen muss. Bei einer Gründung in Florida sind diese Gebühren jedoch gering (derzeit 150 US-Dollar) und für diese Arbeiten kann man sich hierauf spezialisierter Dienstleister bedienen.

Recht
Ein weiterer Nachteil ist der Umstand, dass es sich bei der Corporation um ein Unternehmen, welches nach US-amerikanischen Recht gegründet wurde, handelt. Somit gilt für das Gesellschaftsrecht nicht das deutsche, sondern das amerikanische Recht. Ist die Corporation in Deutschland tätig, so gilt hierfür in erster Linie das deutsche Recht.

Steuerrechtlich sind das deutsche und grundsätzlich auch das amerikanische Recht zu beachten. So werden hier auch Fragen des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens tangiert. Sofern die unternehmerische
Tätigkeit aber ausschließlich oder überwiegend in Deutschland stattfindet,
fallen die US-amerikanischen Bestimmungen nur sekundär ins Gewicht.

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