Die Arbeit der Berufsbetreuer und ehrenamtlichen Betreuer
28.12.2018
Bildung, Karriere & Schulungen
Nach § 1896 BGB kann der Gesetzgeber für einen pflegebedürftigen Menschen, der z.B. durch eine psychische Krankheit oder Demenz und andere Beeinträchtigungen nicht mehr seinen freien Willen äußern und selbstständig entscheiden kann, eine Betreuung anordnen. Zu diesen Beeinträchtigungen können bipolare Störungen, Schizophrenie oder eine Suchterkrankung zählen. Wird eine Betreuung vorgeschlagen und eingerichtet, kann vom Gericht ein ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer bzw. rechtlicher Betreuer eingesetzt und bestellt werden.
Berufsbetreuer haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ehrenamtlicher Betreuer. Der Berufsbetreuer sollte darauf achten, dass es eine Abstimmung mit der Familie des Betreuten gibt. Denn unter bestimmten Bedingungen hält es der Gesetzgeber für sinnvoll, einen Fremden mit dieser Aufgabe zu betreuen. Auch die nicht vorhandene Zeit (oder zu große Entfernung zum Betreuten) eines Familienmitgliedes für eine Betreuung nach den gesetzlichen Vorgaben empfiehlt die Bestellung des Berufsbetreuers.
Entscheidend ist das Wohl des Betreuten, dass im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht, nicht der Wunsch nach größtmöglichem Vermögenserhalt für die Erben.
Was unterscheidet einen Berufsbetreuer bzw. rechtlichen Betreuer vom ehrenamtlichen Betreuer?
Ehrenamtliche Betreuer sind in der Regel Angehörige des Betroffenen. Liegt noch eine Vorsorgevollmacht vor, kann diese ausreichen, um ehrenamtliche Betreuer aus der Familie einzusetzen. Die Gerichte suchen zuerst nach einer Betreuung aus dem Familien- und Verwandtschaftskreis des Betroffenen.
Wenn es dort keine befähigten Personen vorhanden, befähigt oder bereit sind, wird ein sogenannter Berufsbetreuer eingesetzt.
Der vom Gericht bestellte Betreuer übt seine Tätigkeit beruflich aus. Das Berufsbild des Berufsbetreuers sieht zwar keine spezielle Ausbildung vor, aber es wird ein Grundwissen erwartet und vorausgesetzt. Daher sind Berufsbetreuer Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Altenpfleger mit Zusatzausbildung, Seniorenassistenten mit Zusatzausbildung etc.
Die von den Gerichten anerkannten und bestellten Berufsbetreuer müssen sich mit dem Betreuungsrecht, dem Sozialrecht, den wichtigen Rechtsgebieten der Versorgung und anderen weiteren rechtlichen Gebieten sowie dem Behördenkontakt und Abrechnungswesen gut auskennen. Darüber hinaus müssen sie noch über Wissen auf dem Gebiet der Psychologie und Krankheitslehre der verschiedenen o.g. Krankheitsbilder verfügen.
Vorgaben und Vergütung eines Berufsbetreuers.
Berufsbetreuer sind in der Regel selbstständig, sie können auch bei einem Betreuungsverein angestellt werden. Ein Betreuungsverein übernimmt ebenfalls eine gesetzliche Betreuung und wird hierfür vom Betreuungsgericht- so wie der selbstständige Betreuer- bezahlt und vergütet den angestellten Betreuer. Der selbständige Berufsbetreuer ist verpflichtet, mindestens 11 Betreuungen zu übernehmen. Dann erhält er vom Gericht ab dem ersten Betreuungsfall die in die gesetzlich im Gesetzestext des VBVG (Vergütung von Vormündern und Betreuern) festgelegte Vergütung.
Verfügt der Betreute über Vermögen, wird der Betreuer aus dem Vermögen des Betreuten per Gerichtsbeschluss bezahlt.
Der Stundensatz liegt derzeit bei 27,-€, 33,50 € und 44,-€ jeweils brutto und abhängig vom Grad der Ausbildung. Hat der Berufsbetreuer einen akademischen Titel, bekommt er einen Satz von 44,-€ pro Stunde. Dieser Satz ist pro Fall auf vorgegebene Stunden pauschalisiert. Im ersten Jahr wird ein höheres Stundenkontingent von den Gerichten gewährt als in den Folgejahren. Im ersten Jahr können es bis zu 82,5 Stunden und in den nächsten Jahren 54 Stunden sein. Jeder konkrete Fall kann vom Gericht anders eingestuft werden, wenn die Erfordernisse dies verlangen. Der Satz soll nach den derzeitigen Überlegungen der Gremien der Bundesregierung in Zukunft erhöht werden.
Die HELP Akademie (https://www.help-akademie.de/berufsbetreuer-bzw-gerichtlich-bestellter-betreuer/)als bundesweit staatlich anerkannte und AZAV-zertifizierte Bildungseinrichtung hat sich neben der Ausbildung von Seniorenassistenten auch auf die Ausbildung zu Berufsbetreuern spezialisiert. Dabei liegt das Haupt-Augenmerk auf einer hohen Ausbildungsqualität mit einem diesem Berufsbild angemessenen, ausschließlich niveauvollen und hoch spezialisierten Dozenten-Team.
Der Absolvent erhält gemäß den Vorgaben ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss, dass er dem Gericht bei seiner Bewerbung vorlegen muss. Da die Ausbildung staatlich geprüft ist, wird das Zertifikat von den Gerichten als Nachweis anerkannt.
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