Mit Spaghetti-Top ins Büro?
26.07.2012 / ID: 71370
Bildung, Karriere & Schulungen
Wenn das Thermometer im Sommer in ungeahnte Höhen klettert, können Büros zu regelrechten Saunen werden. Warum im Hochsommer also nicht einfach mal das Business-Outfit gegen T-Shirt und kurze Hose oder ein luftiges Sommerkleid tauschen? Darf der Chef das eigentlich verbieten? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert den Büro-Dresscode aus rechtlicher Sicht.
Kostüm, Bluse, Strumpfhose und geschlossene Schuhe machen im Hochsommer so manchen weiblichen Kollegen im Büro zu schaffen, während der klassische Anzug mit Krawatte bei vielen männlichen Arbeitnehmern für Hitzewallungen sorgt. Die Folge: Konzentrationsstörungen und Müdigkeit - obwohl man gerade im Büro einen kühlen Kopf bräuchte. Denn wenn vom Chef auch bei gefühlten 40 Grad eine strenge Kleiderordnung gewünscht wird, ist selbst die Klimaanlage oft nur ein schwacher Trost. Doch wie weit darf der Arbeitgeber bei der Kleidervorschrift gehen? "Von Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben abgesehen, gibt es hierfür keine rechtliche Regelung. In vielen Fällen ist die Kleidervorschrift eine Auslegungssache und abhängig vom Einzelfall", fasst Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, zusammen.
Wann sind strenge Bekleidungsvorschriften unabdingbar?
Aus vielen Branchen ist eine standardisierte Berufskleidung selbst im Hochsommer nicht wegzudenken, etwa bei Krankenhausmitarbeitern, Bauarbeitern oder Flugbegleitern. "Bei Hygiene- oder Schutzkleidung sind Unternehmen oft sogar verpflichtet, für eine bestimmte Ausrüstung oder Bekleidung ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Häufig ist dies schon in Verordnungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben", erläutert die D.A.S. Juristin. Auch wenn ein einheitliches Auftreten nach außen sichergestellt werden soll, dürfen Arbeitgeber recht weitgehend über das Outfit von Mitarbeitern bestimmen. Hier bleibt den Betroffenen nur die Möglichkeit, mit regelmäßigen Pausen, viel Flüssigkeit und leichtem Essen die heißen Tage zu überstehen.
Bekleidungsregeln im Büro
Für Berufe ohne gesetzlich vorgeschriebene Schutz- oder Hygienekleidung gilt: Im Rahmen des sogenannten Weisungsrechts darf der Arbeitgeber über das Erscheinungsbild und daher auch über die Kleidung der Mitarbeiter bestimmen. Manchmal werden Bekleidungsregeln auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Aber: "Ein solcher Eingriff in die persönliche Freiheit der Belegschaft muss verhältnismäßig sein", erläutert die Rechtsexpertin der D.A.S.. Denn zugleich ist es Aufgabe von Arbeitgeber und Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern (§ 75 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG). Und dies bezieht sich auch auf das Interesse des Mitarbeiters, sich individuell zu kleiden. Wie stark darf der Chef also in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter eingreifen? "Eine Bekleidungsvorschrift muss aus der betrieblichen Situation heraus nachvollziehbar und plausibel begründbar sein", antwortet Anne Kronzucker. So ist die Vorgabe für Mitarbeiter mit regelmäßigem Kundenkontakt, in gepflegter Kleidung zu erscheinen, absolut gerechtfertigt (LAG Köln, Az. 3 TaBV 15/10). Doch dort, wo sich Bekleidungsvorschriften aus betrieblicher Sicht nicht rechtfertigen lassen, darf sich der Vorgesetzte auch nicht in den individuellen Stil des Mitarbeiters einmischen. Ein Dresscode für Angestellte, die ausschließlich am Telefon sitzen, ist daher übertrieben.
Geben betriebliche Bekleidungsvorschriften den Mitarbeitern genügend Spielraum, kann im Sommer durchaus etwas leichtere Kleidung möglich sein. Wichtig jedoch: Die Kleidung sollte die Philosophie des Unternehmens widerspiegeln. Das heißt: Wer in einem kreativen Beruf arbeitet, kann sich unter Umständen legerer anziehen als der Angestellte einer Bank. Aber: Ein gelockerter Dresscode im Büro bedeutet nicht Hotpants oder bauchfreies T-Shirt! Wer sich bei den gelockerten Bekleidungsrichtlinien unsicher ist, kann sich an den Chef oder die Personalabteilung wenden.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter http://www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.154
Kurzfassung:
Was müssen Angestellte im Büro (er)tragen?
Bekleidungsvorschriften im Büroalltag
Wenn das Thermometer im Sommer in ungeahnte Höhen klettert, können Büros zu regelrechten Saunen werden. Warum also im Hochsommer nicht einfach mal das Business-Outfit gegen T-Shirt und kurze Hose oder ein luftiges Sommerkleid tauschen? Doch darf der Arbeitgeber dies verbieten? "Von Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften abgesehen, gibt es hierfür keine rechtliche Regelung. In vielen Fällen ist die Kleidervorschrift eine Auslegungssache und abhängig vom Einzelfall", fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen. Aus vielen Branchen ist eine standardisierte Berufskleidung aber selbst im Hochsommer nicht wegzudenken, etwa bei Krankenhausmitarbeitern, Bauarbeitern oder Flugbegleitern. Für bestimmte Berufsgruppen ist diese durch Arbeitsschutz- oder Hygieneregelungen per Gesetz vorgeschrieben. In speziellen Berufen - wie etwa bei Flugbegleitern - kann auch eine einheitliche Berufskleidung der Mitarbeiter gefordert werden. Generell gilt: Im Rahmen des sogenannten Weisungsrechts darf der Arbeitgeber über das Erscheinungsbild und daher auch über die Kleidung der Mitarbeiter bestimmen. Aber: Dieser Eingriff in die Freiheit der Belegschaft muss verhältnismäßig und aus der betrieblichen Situation heraus nachvollziehbar sein. So ist die Vorgabe für Mitarbeiter mit regelmäßigem Kundenkontakt, in gepflegter Kleidung zu erscheinen, absolut gerechtfertigt. Ein Dresscode für Angestellte, die ausschließlich am Telefon sitzen, ist allerdings übertrieben. Wichtig: Auch wenn betriebliche Vorgaben sommerlich leichte Kleidung erlauben, sollte diese immer noch die Philosophie des Unternehmens widerspiegeln. Wer sich bei den gelockerten Bekleidungsrichtlinien unsicher ist, kann sich an den Chef oder die Personalabteilung wenden.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter http://www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.890
Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.
Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Hitze-im-Buero/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.
Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher Bürokleidung Kleidungsvorschriften Sommerkleidung Hitze
http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anglerstr. 11 81728 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
03.07.2025 | Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG)
Zwei Olympiasieger als Keynote Speaker beim Aufstiegskongress
Zwei Olympiasieger als Keynote Speaker beim Aufstiegskongress
03.07.2025 | Lean Knowledge Base UG
Lean-Gipfeltreffen beim #LATC2026
Lean-Gipfeltreffen beim #LATC2026
03.07.2025 | heinekingmedia GmbH
Engagement für digitale Bildung in Deutschland
Engagement für digitale Bildung in Deutschland
03.07.2025 | dehner academy GmbH
dehner academy: Talentmanagement ist Strategie
dehner academy: Talentmanagement ist Strategie
02.07.2025 | UKG
UKG: Gen-Z-Mitarbeitende begrüßen KI am Arbeitsplatz, fast die Hälfte sagt, dass ihre Vorgesetzten den Nutzen der Technologie nicht verstehen
UKG: Gen-Z-Mitarbeitende begrüßen KI am Arbeitsplatz, fast die Hälfte sagt, dass ihre Vorgesetzten den Nutzen der Technologie nicht verstehen
