Pressemitteilung von Herr Stefan Peukert

In der Ausbildung gibt es viel zu beachten


26.11.2012 / ID: 90003
Bildung, Karriere & Schulungen

Während einer Ausbildung wird einem nichts geschenkt. Genauso wie der Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nachkommen muss, so gilt es auch für den Auszubildenden, dass er einiges beachten muss und gewisse Pflichten zu erledigen hat.


In erster Linie sollte jeder Auszubildende seine ihm übertragenden Aufgaben immer sorgfältigst erledigen. Dies betrifft aber nur Aufgaben, die dem Stellenwert eines Lehrlings entsprechen und kein höheres Wissen verlangen. Dies muss vom jeweiligen Ausbilder stets beachtet werden. Es ist ganz normal, dass in jeder Ausbildung und hier vor allem am Anfang immer mal wieder Fehler passieren können. Dies sollte den Auszubildenden aber nicht entmutigen, denn nur aus Fehlern kann er auch lernen.


Doch im Berufsausbildungsgesetz sind auch einige Dinge geregelt, die für den Auszubildenden sehr wichtig sind. So kann ein Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden zur Kasse bitten, wenn er grob fahrlässig einen Schaden angerichtet hat. Handelt es sich um eine normale Fahrlässigkeit, so wird der Schaden in der Regel zwischen Auszubildendem und Ausbilder geteilt. Handelt es sich nur um eine leichte Fahrlässigkeit, so muss der Auszubildende nichts bezahlen. Allerdings darf der Ausbildungsbetrieb im Schadensfall dies nicht einfach vom Gehalt abziehen, sondern muss den Schaden gesondert in Rechnung stellen. Dies sind wichtige Dinge, die man schon vorher wissen sollte und man gut nachlesen kann.
Pflichten Auszubildende Ausbildungsbetrieb

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Herr Stefan Peukert
Kortumstr. 16
44787 Bochum
Deutschland

fon ..: +49 (0) 234 369 3720
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email : info@employour.de

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