Ferienbeginn einhalten: Frühstart verstößt gegen Schulpflicht
03.07.2013 / ID: 125271
Familie, Kinder & Zuhause
Wiesbaden, 3. Juli 2013. Lange Staus vermeiden, günstige Flüge sichern: Für viele Familien ist die Versuchung groß, etwas früher in den Urlaub zu starten. Doch wer seine schulpflichtigen Kinder unerlaubt aus der Schule nimmt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. "Wer gegen die Schulpflicht verstößt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit", erklärt Rechtsexperte Michael Rempel vom Infocenter der R+V Versicherung. "Im Wiederholungsfall können Eltern schlimmstenfalls sogar Post von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten finden." Tipp des R+V-Infocenters: Muss die Familie die Ferien aus wichtigen Gründen verlängern, sollten Eltern vorab mit der Schulleitung darüber sprechen.
Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte ihr Kind von der Schule freistellen lassen - wenn es gute Gründe für eine Urlaubsverlängerung gibt. "Wird die Oma 80 oder heiratet die Tante, kann der Schulleiter Sonderurlaub genehmigen", sagt Rempel, "eine Selbstverständlichkeit ist dies jedoch keineswegs." Günstigere Reisepreise oder vorab gebuchte Flüge reichen als Begründung jedenfalls nicht aus. Wer sein Kind dann einfach krankmeldet und dabei erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld rechnen.
Höhe des Bußgelds hängt vom Bundesland ab
In Hessen ahnden die Schulämter einen Verstoß üblicherweise mit 100 Euro, ab sechs Fehltagen mit 150 Euro. In Nordrhein-Westfalen kostet die unerlaubte Ferienverlängerung schon bis zu 1.000 Euro Bußgeld, Berlin kassiert sogar bis zu 2.500 Euro von den Eltern. Ob und in welcher Höhe das Schulamt ein Bußgeld verhängt, kommt immer auf den Einzelfall an.
Wiederholungstätern drohen schlimmere Strafen
Wer zum ersten Mal gegen die Schulpflicht verstößt, muss zumindest mit einer Verwarnung rechnen. Eine Wiederholung kann dann aber teuer werden. In einigen Bundesländern wie Hessen, Hamburg oder dem Saarland begehen Eltern damit unter Umständen sogar eine Straftat, die mit Geldbußen oder Freiheitsstrafe belegt werden kann.
Tipps des R+V-Infocenters:
- Urlaub lange im Voraus planen, damit eine Verlängerung der Ferienzeit gar nicht in Erwägung gezogen werden muss.
- Wird der Sonderurlaub von der Schulleitung nicht genehmigt, sollten Eltern die Entscheidung akzeptieren oder im Notfall dagegen Einspruch erheben. Auf keinen Fall sollten Erziehungsberechtigte das Kind stattdessen krankschreiben. So ein Täuschungsversuch kann viel Geld kosten und Vertrauen zerstören.
- Kinder nicht zum Lügen anstiften: Braungebrannt die Erkältung vorspielen - gerade für kleine Kinder ist das unzumutbar. Zudem sinkt die Hemmschwelle zum Schwänzen, wenn Kinder lernen, dass Ferien wichtiger sind als der Schulbesuch.
Infocenter der R+V Versicherung Ferien Schulpflicht Urlaub Urlaubsbeginn Ferienbeginn Verlängerung Schulleiter Ordnungswidrigkeit schwänzen Bußgeld Urlaubsverlängerung Kinder Schule
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden
Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Schaberweg 23 61348 Bad Homburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Gabriele Winter
18.12.2013 | Gabriele Winter
Architects" Darling® Award 2013 - Bronze für Gutjahr Systemtechnik
Architects" Darling® Award 2013 - Bronze für Gutjahr Systemtechnik
12.12.2013 | Gabriele Winter
Parken in der zweiten Reihe: Mit Warnblinker gleich doppelt teuer
Parken in der zweiten Reihe: Mit Warnblinker gleich doppelt teuer
28.11.2013 | Gabriele Winter
Gutjahr: Nachgefragt - wie viele Schwellen hat das Land?
Gutjahr: Nachgefragt - wie viele Schwellen hat das Land?
27.11.2013 | Gabriele Winter
Auffahrunfall: Gibt´s vorne Geld, wenn´s hinten kracht?
Auffahrunfall: Gibt´s vorne Geld, wenn´s hinten kracht?
12.11.2013 | Gabriele Winter
IndorTec THERM von Gutjahr
IndorTec THERM von Gutjahr
Weitere Artikel in dieser Kategorie
14.01.2026 | Fenster und Türen aus Linz-Oberösterreich
Fenster Linz-Oberösterreich (OÖ) - www.fenster-schmidinger.at
Fenster Linz-Oberösterreich (OÖ) - www.fenster-schmidinger.at
07.01.2026 | Hunde Freude
Warum Hunde beim Gassi "nicht hören" - der Grund liegt oft im Wohnzimmer
Warum Hunde beim Gassi "nicht hören" - der Grund liegt oft im Wohnzimmer
29.12.2025 | OBRA Design, Ing. Philipp Ges.m.b.H. & Co.KG
Spielgeräte für Kleinkinder: Anforderungen an Sicherheit, Materialien und U3-gerechte Planung
Spielgeräte für Kleinkinder: Anforderungen an Sicherheit, Materialien und U3-gerechte Planung
20.12.2025 | Sicherheitsportal
Sicherheitsportal.org das Vergleichsportal für Einbruchschutz
Sicherheitsportal.org das Vergleichsportal für Einbruchschutz
17.12.2025 | Daniel El Khatib
Was 30.000 Begegnungen über junge Menschen zeigen
Was 30.000 Begegnungen über junge Menschen zeigen

