Funkstille zwischen den Eltern: Keine Auflösung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts
31.01.2014
Familie, Kinder & Zuhause
Hamm/Berlin (DAV). Haben Eltern Probleme mit der Kommunikation untereinander, ist dies kein Grund, das gemeinsame elterliche Sorgerecht (http://www.familienanwaelte-dav.de) aufzuheben - auch nicht als Weg, die Probleme zu lösen. Für das gemeinsame Sorgerecht ist allein das Kindeswohl der Maßstab. Daher ist es beizubehalten, wenn das Kindeswohl nicht dagegen spricht. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 23. Juli 2013 (AZ: 2 UF 39/13).
Gemeinsames Sorgerecht
Die geschiedenen Eltern haben zwei gemeinsame, heute neun und elf Jahre alte Kinder. Diese leben seit der Trennung im Jahre 2007 bei der Mutter. Die elterliche Sorge für ihre Kinder übten nach der Trennung beide Eltern gemeinsam aus. Lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhielt die Mutter. Für den Vater vereinbarten die Eltern ein Umgangsrecht. Im Jahre 2012 beantragte die Mutter das alleinige elterliche Sorgerecht für die Kinder. Sie begründete dies mit zunehmenden Kommunikationsproblemen zwischen ihr und dem Vater, unter denen auch die Kinder zu leiden hätten.
Gericht: Kindeswohl entscheidend bei Sorgerecht
Das Amtsgericht hatte dem Antrag der Mutter entsprochen. Das OLG Hamm lehnte es jedoch ab, die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben und der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen. Die im Jahre 2012 aufgetretenen Kommunikationsprobleme zwischen den Eheleuten rechtfertigten keine Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Maßstab und Ziel sei hier allein das Kindeswohl und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern. Unter Würdigung aller Gesichtspunkte sei daher das gemeinsame Sorgerecht beizubehalten. Dessen Ausübung habe offenbar bis Mitte des Jahres 2012 funktioniert. Nach den dann aufgetretenen Problemen hätten die Eltern im Oktober 2012 eine Regelung zu Anrufen des Vaters bei den Kindern vereinbart, an die sich der Vater halte und offenbar ein zuvor übertriebenes Kontrollverhalten eingesehen habe. Auch wenn die Mutter die Kommunikation mit ihrem früheren Partner verweigere, rechtfertige dies nicht seinen Ausschluss von der elterlichen Sorge. Nach wie vor seien Vereinbarungen der Eltern über wichtige Belange der Kinder möglich, in sorgerechtsrelevanten Themen gebe es kein Konfliktpotential zwischen ihnen. Der Mutter sei es daher zuzumuten, weiterhin im Interesse des Kindeswohls mit dem Vater zu kooperieren. Dem Vater andererseits sei es zuzumuten, seine Positionen gegenüber der Mutter in maßvoller Weise geltend zu machen.
Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)
Familienanwalt Familienanwältin Familienanwälte Eltern Kind Trennung Sorgerecht Aufenthaltsbestimmungsrecht Scheidung Kontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Pressekontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Swen Walentowski
01.07.2014 | Swen Walentowski
Kein Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Aufzeichnung einer Kindesanhörung
Kein Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Aufzeichnung einer Kindesanhörung
26.05.2014 | Swen Walentowski
Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich
Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich
19.05.2014 | Swen Walentowski
Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium
Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium
24.03.2014 | Swen Walentowski
Gesetzlicher Vater muss Kindesunterhalt zahlen
Gesetzlicher Vater muss Kindesunterhalt zahlen
12.03.2014 | Swen Walentowski
Wer Ehewohnung allein nutzt, muss "Miete" zahlen
Wer Ehewohnung allein nutzt, muss "Miete" zahlen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.01.2025 | ARAG SE
Bis dass der Tod uns scheidet?
Bis dass der Tod uns scheidet?
14.01.2025 | Amica International GmbH
Flexibel in der Aufstellung, platzsparend, wo es darauf ankommt: Die neuen Amica Frontlader und Toplader
Flexibel in der Aufstellung, platzsparend, wo es darauf ankommt: Die neuen Amica Frontlader und Toplader
14.01.2025 | Babybriefe.com
Liebesbriefe eines ungeborenen Babys an seine Mutter - das ultimative Buch zur Schwangerschaft
Liebesbriefe eines ungeborenen Babys an seine Mutter - das ultimative Buch zur Schwangerschaft
10.01.2025 | ARAG SE
Die lieben Kleinen
Die lieben Kleinen
09.01.2025 | PEARL GmbH
Sichler Haushaltsgeräte Dampf-Waschsauger für Polster, Textilien, Autositze
Sichler Haushaltsgeräte Dampf-Waschsauger für Polster, Textilien, Autositze