Wer Ehewohnung allein nutzt, muss "Miete" zahlen
12.03.2014 / ID: 160243
Familie, Kinder & Zuhause
Karlsruhe/Berlin (DAV). Zieht ein Ehepartner aus der Ehewohnung (http://www.familienanwaelte-dav.de) aus, die dem Paar gemeinsam gehört, muss der Verbliebene einen Ausgleich zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass diese Zahlung auch dann fällig wird, wenn das Paar dort bisher umsonst wohnen konnte. Auf die BGH-Entscheidung vom 18. Dezember 2013 (AZ: XII ZB 268/13) macht die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.
Kostenloses Nutzungsrecht
Dem Paar gehörte ein Haus, in dem sie auch lebten. Im Laufe der Zeit verschenkten sie es zu je einem Viertel an ihre vier Töchter. Sie behielten aber ein Nutzungsrecht. Nach der Trennung des Ehepaares zog die Frau aus. Der Mann wohnte dort weiterhin mit seinen Töchtern. Die Frau verlangte einen Ausgleich für die Nutzung des Hauses.
BGH: Geld an die Frau
Mit Erfolg. Der Mann muss seiner früheren Frau einen Betrag von 250 Euro monatlich zahlen. Er habe einen Vorteil dadurch, dass er durch ihren Auszug nicht mehr das Wohnrecht mit der Frau teilen müsse. Sie sei wirtschaftlich benachteiligt, da sie nunmehr für eine Wohnung zu zahlen habe. Unter Berücksichtigung der Einkommen wären 250 Euro monatlich angemessen.
Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)
Familienanwalt Familienanwältin Familienanwälte Ehewohnung Trennung Miete Wohnrecht Kind Ehepaar Kontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Pressekontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Swen Walentowski
01.07.2014 | Swen Walentowski
Kein Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Aufzeichnung einer Kindesanhörung
Kein Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Aufzeichnung einer Kindesanhörung
26.05.2014 | Swen Walentowski
Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich
Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich
19.05.2014 | Swen Walentowski
Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium
Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium
24.03.2014 | Swen Walentowski
Gesetzlicher Vater muss Kindesunterhalt zahlen
Gesetzlicher Vater muss Kindesunterhalt zahlen
31.01.2014 | Swen Walentowski
Funkstille zwischen den Eltern: Keine Auflösung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts
Funkstille zwischen den Eltern: Keine Auflösung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.10.2025 | Emma & Noah GmbH
emma & noah stellt neue Babytrage vor
emma & noah stellt neue Babytrage vor
09.10.2025 | ARAG SE
Handy-Premiere: So starten Kids geschützt durch
Handy-Premiere: So starten Kids geschützt durch
30.09.2025 | StoffOS
Revolution am Wickeltisch: StoffOS ersetzt Einweg-Feuchttücher durch nachhaltige Premium-Bio-Baumwolle
Revolution am Wickeltisch: StoffOS ersetzt Einweg-Feuchttücher durch nachhaltige Premium-Bio-Baumwolle
30.09.2025 | Fuel Wood Spatar GmbH c/o Schlaumik.de
Interaktive Online-Übungen für die 2. Klasse: Schlaumik.de startet neuen Mathebereich
Interaktive Online-Übungen für die 2. Klasse: Schlaumik.de startet neuen Mathebereich
29.09.2025 | ICONY GmbH
Date50.de - Online-Dating für Singles mit Lebenserfahrung
Date50.de - Online-Dating für Singles mit Lebenserfahrung
