Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich
26.05.2014 / ID: 167883
Familie, Kinder & Zuhause
(DAV). Grundsätzlich unterliegt Vermögen im Ausland dem Zugewinnausgleich. Dazu gehören auch Immobilien (http://www.familienanwaelte-dav.de) im Ausland, beispielsweise in England. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist das deutsche Recht nicht anwendbar, etwa wenn Immobilien im Ausland besonderen Vorschriften unterliegen. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. November 2013 (AZ: 14 UF 96/13).
Immobilien in London...
Die früheren Ehepartner haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Zuletzt hatten sie gemeinsam in Deutschland gelebt. Nach der Scheidung stritten sie über den Zugewinnausgleich. Der Ehemann forderte Informationen über das Immobilienvermögen der Frau in London. Nachdem er vor dem Amtsgericht noch erfolglos war, hatte seine Beschwerde Erfolg.
...unterliegen dem deutschen Güterrecht
In diesem Fall sei deutsches Recht anwendbar, entschied das Gericht. Auch die Immobilien der Frau in England unterlägen dem deutschen Güterrecht. Nach englischem Recht gebe es keine besonderen Vorschriften für die Immobilien. Die Frau musste daher die Auskünfte geben. Ihre Immobilien werden beim Zugewinnausgleich nun berücksichtigt.
Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)
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