Kein Elterngeld für Pflegeeltern
11.10.2011 / ID: 31647
Familie, Kinder & Zuhause
Detmold/Berlin (DAV). Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld (http://www.familienanwaelte-dav.de). Dauerpflegekinder genießen nicht denselben Status wie leibliche oder adoptierte Kinder, da es sich bei dem Pflegschaftsverhältnis nicht um eine dauerhafte Erziehungsgemeinschaft handelt. Darauf wies das Sozialgericht Detmold in seinem Urteil vom 28. März 2011 hin (AZ: S 15 EG 29/10), wie die Familienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Der Pflegevater eines Kindes beantragte Elterngeld. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Anspruch auf Elterngeld habe unter anderem, wer ein Kind mit dem Ziel der Annahme als Kind in seinen Haushalt aufgenommen habe. Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt. Der Mann klagte.
Ohne Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf Elterngeld für Dauerpflegekinder, so die Richter. Einen solchen Anspruch hätten nur Eltern, die mit ihrem leiblichen, einem angenommenen oder adoptierten Kind in einem Haushalt lebten. Im Unterschied dazu sei ein Pflegschaftsverhältnis keine dauerhafte Erziehungsgemeinschaft. Diese Ungleichbehandlung von Pflegeeltern werde allerdings teilweise dadurch aufgewogen, dass diese ein regelmäßiges Pflegegeld erhielten.
Informationen: http://www.familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: http://www.unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)
Quelle:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11
D-10179 Berlin
http://www.familienanwaelte-dav.de
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Pressekontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Swen Walentowski
01.07.2014 | Swen Walentowski
Kein Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Aufzeichnung einer Kindesanhörung
Kein Beweisverwertungsverbot bei heimlicher Aufzeichnung einer Kindesanhörung
26.05.2014 | Swen Walentowski
Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich
Immobilien im Ausland gehören zum Zugewinnausgleich
19.05.2014 | Swen Walentowski
Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium
Kein Kindergeld für berufstätige Kinder bei berufsbegleitendem Studium
24.03.2014 | Swen Walentowski
Gesetzlicher Vater muss Kindesunterhalt zahlen
Gesetzlicher Vater muss Kindesunterhalt zahlen
12.03.2014 | Swen Walentowski
Wer Ehewohnung allein nutzt, muss "Miete" zahlen
Wer Ehewohnung allein nutzt, muss "Miete" zahlen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.07.2026 | DJM Communication GmbH | Markenzeichen Group
H. von Gimborn GmbH erhält vier Auszeichnungen für GimCat
H. von Gimborn GmbH erhält vier Auszeichnungen für GimCat
14.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Klimaanlage fürs Homeoffice: Gibt‘s dafür einen Steuerbonus?
Klimaanlage fürs Homeoffice: Gibt‘s dafür einen Steuerbonus?
14.07.2026 | Digital Print Group O. Schimek GmbH / Fotokalender.com
Überblick statt App-Chaos: Warum analoge Schüler- und Lehrerkalender relevant bleiben
Überblick statt App-Chaos: Warum analoge Schüler- und Lehrerkalender relevant bleiben
07.07.2026 | Welcon Europe GmbH & Co. KG
230-Volt-Sauna statt Starkstrom: Der Trend für Eigenheime
230-Volt-Sauna statt Starkstrom: Der Trend für Eigenheime
07.07.2026 | Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Renovieren, reparieren, bis zu 1.200 Euro sparen
Renovieren, reparieren, bis zu 1.200 Euro sparen

