Pressemitteilung von Gabriele Winter

Der Berg ruft: So fahren Kinder sicher mit dem Lift


Familie, Kinder & Zuhause

Wiesbaden, 12. Dezember 2012. Ruckzuck hinein in den Lift und den Berg wieder nach oben: Kleine Skifahrer sind beim Einsteigen oft ungeduldig. Doch Bügel- oder Sessellifte bergen Gefahren für Kinder - etwa wenn sie die falsche Kleidung tragen. "Lang herunterhängende Schals und lustige Mützen mit Bommeln bleiben möglicherweise im Bügel oder Förderband hängen, die Kinder können sich dadurch im schlimmsten Fall strangulieren", warnt Thomas Paufler, Unfallexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Zudem sollten Kinder unbedingt einen Skihelm tragen, auch beim Liftfahren.

Ein Skihelm schützt nicht nur auf der Piste vor Kopfverletzungen, sondern auch bei einem möglichen Sturz aus dem Lift. "Wenn Kinder den Helm in der Hand halten, kann sie dies bei einem Sturz zusätzlich behindern", so R+V-Experte Paufler. Er rät Eltern überdies, das Liftfahren mit den Kindern zu üben und sie auf wichtige Punkte aufmerksam zu machen. So sollten Kinder beispielsweise im Lift still sitzen und nicht schaukeln. Auf der Piste wichtig: mit den Skiern nur in der Spur fahren, die Stöcke gut festhalten und nicht lose im Schnee schleifen lassen und vor allem, nach einem Sturz die Bahn möglichst sofort räumen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Der Schal sollte immer gut unter der Skijacke verstaut sein, damit er sich nirgends verfangen kann.
- Besonders kritisch ist der Ausstieg aus dem Lift. Eltern sollten deshalb dafür sorgen, dass die Kinder sich rechtzeitig darauf konzentrieren und den Bereich nach dem Aussteigen zügig verlassen.
- Kinder, die kleiner als 1,25 Meter sind, können im Sessellift durchrutschen und sollten lieber nicht alleine fahren.
- Auch beim Liftfahren nötig: ausreichender Sonnenschutz.

Kinder auf der Piste: Wer zahlt bei einem Skiunfall?
In vielen Bundesländern stehen die Winterferien vor der Tür. Für viele wintersportbegeisterte Eltern ist es dann selbstverständlich, ihre Kinder mit auf die Piste zu nehmen. Doch wer haftet, wenn diese beim Skifahren einen Unfall verursachen? Grundsätzlich sind die Aufsichtspersonen - also etwa die Eltern oder ein Skilehrer - für die kleinen Wintersportler verantwortlich. Wenn trotz ausreichender Aufsicht etwas passiert, kann das den Geschädigten jedoch teuer zu stehen kommen: Bei Jungen und Mädchen unter sieben Jahren bekommt er den Schaden in der Regel nicht ersetzt. Mehr Informationen dazu unter
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20110127-kinder-auf-der-piste.jsp
oder
http://ao-url.de/bbb86c
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