Pressemitteilung von Swen Walentowski

Kein Getrenntleben bei einer Bedarfsgemeinschaft


Familie, Kinder & Zuhause

Berlin (DAV). Eine Scheidung setzt ein Trennungsjahr voraus. Eine Trennung liegt jedoch nicht vor, wenn beide Eheleute in einer Bedarfsgemeinschaft Hartz IV-Leistungen beziehen, entschied das Kammergericht Berlin am 30. April 2012 (AZ: 17 WF 10/12). Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Das Paar (http://www.familienanwaelte-dav.de) lebte in einer Bedarfsgemeinschaft und bezog gemeinsam Hartz IV-Leistungen. Als es sich scheiden lassen wollte, stellte das Gericht fest, dass dies nicht möglich sei, da das Paar kein Trennungsjahr absolviert habe.

Getrenntleben setze voraus, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr bestände und die eheliche Lebensgemeinschaft von mindestens einem abgelehnt werde. Zwar könne man auch in einer Wohnung getrennt leben. Dies setze aber eher Verhältnisse einer Wohngemeinschaft voraus - also lediglich die gemeinsame Nutzung von Küche und Bad. Das Paar bezog jedoch Hartz IV-Leistungen in einer Bedarfsgemeinschaft. Eine solche setze voraus, dass man gegenseitig Verantwortung übernehme und für einander einstehe. Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts schließe ein Getrenntleben aus. Die Scheidung müsse demnach warten.

Informationen: familienanwaelte-dav.de (http://www.familienanwaelte-dav.de)
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de (http://www.unterhaltsforum.de)
Familienanwalt Familienanwältin Familienanwälte Trennung Gemeinschaft Wohnung Verantwortung Scheidung Ehe Kontakt

http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin

Pressekontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Swen Walentowski
24.03.2014 | Swen Walentowski
Gesetzlicher Vater muss Kindesunterhalt zahlen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 50
PM gesamt: 422.937
PM aufgerufen: 71.772.702