Marken oder No-Name-Produkte?
26.08.2013 / ID: 132951
Freizeit, Buntes & Vermischtes
sup.- "So viel Geld habe ich gar nicht, dass ich mir billige Sachen leisten könnte." Die Bedeutung dieses gern zitierten Mottos der Nachkriegs- und Aufbaugeneration wird von manchen Enkeln erst jetzt allmählich verstanden. Zum Beispiel dann, wenn sie mal wieder vergeblich versuchen, das als "knallharten Preishammer" im Internet gekaufte Computer-Zubehörteil telefonisch zu reklamieren. Dieses Schnäppchen war nämlich nicht nur "mega-billig", sondern es verweigerte auch mega-schnell sämtliche Funktionen. Ähnlich verhielt es sich eine Woche zuvor mit dem Küchengerät aus dem Restegeschäft, und die gleichzeitig aus der Grabbelkiste gefischten Schuhe lösen sich auch schon auf. Kein Wunder, dass mit jedem dieser frustrierenden Konsumerlebnisse das Verständnis für Opas Kaufverhalten wächst. Denn ebenso wie damals ist billig auch heute längst nicht immer preiswert. Die bewusste Entscheidung für Markenqualität, hochwertige Verarbeitung, langlebige Materialien und Serviceleistungen gilt nach wie vor als beste Schutzmaßnahme vor kostspieligen Fehlkäufen.
Die Entscheidung, wo gekauft wird, liegt grundsätzlich beim Kunden selbst. Und der sollte stets berücksichtigen, dass es einen Unterschied zwischen Discountware und Markenartikeln gibt, selbst wenn die Produkte äußerlich fast identisch erscheinen. Anbieter, die großen Wert auf Erreichbarkeit, Service, strenge Qualitätskontrollen und hohe Beratungskompetenz der Mitarbeiter legen, müssen natürlich mehr Geld investieren als ihre Wettbewerber, die auf all das verzichten. Deshalb ist es zum Beispiel nachvollziehbar, dass manche Markenhersteller ihre Waren nicht zwischen No-Name- und Second-Hand-Angeboten auf den einschlägigen Internet-Portalen vertreiben möchten. Dass es Produkte gibt, für die dies eher einen potenziellen Imageschaden als eine angemessene Vertriebsplattform darstellt, sieht jeder Kunde mit negativen Bestellerfahrungen schnell ein. Leider nicht das Bundeskartellamt, das sämtliche Anbieter gerne zum Online-Verkauf ihrer Produkte zwingen möchte. Was hier jedoch als angebliche Verteidigung des uneingeschränkten Online-Handels von außen reguliert werden soll, wäre letztlich ein Bärendienst für die Verbraucher. Denn Qualität, Service und Beratung bleiben auf der Strecke, wenn Discount-Preise in einem Billig-Umfeld zum vorgeschriebenen Maßstab werden. Nicht jeder möchte in einem "Discountry" ohne wirkliche Kauf-Alternativen leben. Die Entscheidungsfreiheit sollte deshalb beim Kunden bleiben und ihm nicht von einer Behörde abgenommen werden.
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