ARAG Recht schnell...
11.01.2023 / ID: 383718
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen +++Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und kulturelle Betätigungen fördern, nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Darunter fallen beispielsweise Sportvereine oder Musik-Orchester. Spenden an solche Vereine dürfen laut ARAG Experten aber weiterhin von der Steuer abgezogen werden (Bundesfinanzhof, Az.: X R 7/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH .
+++ Kündigung wegen Rentennähe +++
Grundsätzlich gilt laut Kündigungsschutzgesetz: Je älter ein Mitarbeiter, desto höher sein Schutz vor Kündigung. Doch diese grundsätzliche Sichtweise wurde nun laut ARAG Experten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den Kopf gestellt. Danach gilt: Ist der Renteneintritt nahe - hier wurde ein Zeitraum von maximal zwei Jahren definiert - können Arbeitnehmer betriebsbedingt eher gekündigt werden als Kollegen, deren Rente noch weiter entfernt ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass betroffene Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente beziehen werden. Bei der Sozialauswahl müssen allerdings nach wie vor Kriterien wie z. B. Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf ebenfalls nicht berücksichtigt werden (Az.: 6 AZR 31/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG .
+++ Trinkgeld ist kein Einkommen +++
Eine Servicekraft in der Gastronomie, die Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht und neben ihrem Einkommen als Kellnerin ein monatliches Trinkgeld in Höhe von 25 Euro bekommt, hat trotzdem vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Trinkgeld darf nur dann die Leistungshöhe des ALG II mindern, wenn es zehn Prozent des Regelbedarfs übersteigt. Die ARAG Experten weisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts hin, das klargestellt hat, dass Trinkgeld kein Einkommen, sondern eine Zuwendung von Dritten sei, die freiwillig erfolge (Az.: B 7/14 AS 75/20 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BSG .
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw@klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ARAG SE
06.11.2025 | ARAG SE
Von Notvorrat bis Warn-App
Von Notvorrat bis Warn-App
05.11.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
04.11.2025 | ARAG SE
Mut statt Mobbing: Stark im Netz und im Alltag
Mut statt Mobbing: Stark im Netz und im Alltag
03.11.2025 | ARAG SE
Mietvertrag: Wohntraum ohne Kostenfalle
Mietvertrag: Wohntraum ohne Kostenfalle
31.10.2025 | ARAG SE
Männer: außen hart und innen ganz weich
Männer: außen hart und innen ganz weich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
06.11.2025 | BRAUHAUS GEORGBRAEU e.K.
Das Brauhaus GEORGBRÆU im Nikolaiviertel feiert 33-jähriges Bestehen und das Martinsgans-Essen am 11. November
Das Brauhaus GEORGBRÆU im Nikolaiviertel feiert 33-jähriges Bestehen und das Martinsgans-Essen am 11. November
06.11.2025 | divana Verlag - Natacha Jill Colin
Selbstliebe zum Ausmalen: Das Vulvina Coloring Book
Selbstliebe zum Ausmalen: Das Vulvina Coloring Book
06.11.2025 | Happy Fun GmbH
Happy Fun - Hersteller für Hüpfburgen und aufblasbare Werbeprodukte in der DACH-Region
Happy Fun - Hersteller für Hüpfburgen und aufblasbare Werbeprodukte in der DACH-Region
05.11.2025 | BesterBestatter.de
BesterBestatter.de - Deutschlandweit Günstig Festpreis
BesterBestatter.de - Deutschlandweit Günstig Festpreis
05.11.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Auf eigenes Risiko: Bargeld unterm Kopfkissen
Auf eigenes Risiko: Bargeld unterm Kopfkissen

