ARAG Verbrauchertipps
07.08.2012
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Testament muss nicht vom Notar aufgesetzt werden
Ein Testament kann von einem Notar aufsetzen und beurkunden werden. Das ist natürlich kostenpflichtig. Gültig ist unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch ein Dokument, das ohne Mitwirkung des Notars eigenhändig aufgesetzt wurde. Das ist dann kostenlos. Bei der Beratung in Erbangelegenheiten sind Notare verpflichtet, ihre Mandanten auf diese kostenfreie Variante hinzuweisen. Das entschied laut ARAG Experten nun das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt. In dem konkreten Fall wies der Notar seine beiden Mandanten unter anderem auf die Vorteile einer testamentarischen Regelung der eigenen Erbfolge hin. Diese beauftragten ihn daraufhin mit der Vorbereitung und Beurkundung eines Testaments. Die Rechnung des Notars erschien ihnen jedoch überhöht. Unter anderem durch fehlerhafte Beratung habe der Notar die unerwartet hohen Kosten verursacht, bemängelten sie. Der Notar hätte seine Mandanten auf die Möglichkeit eines kostenlosen Testaments hinweisen müssen, fanden dann auch die Richter (OLG Sachsen Anhalt, Az.: 2 Wx 37/10).
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Fristlose Kündigung von Messies rechtens
Mieter dürfen die angemieteten Wohnräume nicht völlig verdrecken lassen. Dringt z. B. Gestank in das Treppenhaus oder sogar andere Wohnungen, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, so ARAG Experten. Denn dadurch wird der Hausfrieden beeinträchtigt. Im konkreten Fall hatte ein Mieter seine Wohnung völlig verwahrlosen lassen. Die Zimmer waren völlig zugestellt und konnten kaum noch betreten werden. Küche und Bad waren äußerst schmutzig, die Wasserhähne längere Zeit nicht benutzt worden. Anwohner und Nachbarn hatten sich schon über den strengen Geruch aus der Wohnung beschwert. Der Vermieter schickte dem Mieter eine Abmahnung - Besserung trat indes nicht ein. Daraufhin bekam der Messie die fristlose Kündigung. Zu Recht! Der unhygienische Zustand der Wohnung beeinträchtige die Nachbarn erheblich, befanden die Richter. Der Vermieter müsse es nicht akzeptieren, wenn sie aus diesem Grund ihre Miete minderten. Zudem habe der Vermieter dem betroffenen Mieter die Möglichkeit gegeben, seine Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Chance habe der Mieter aber nicht genutzt (AG Münster, Az.: 3 C 4334/10).
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Vorsicht Ernte!
Es ist Spätsommer - die Erntezeit steht vor der Tür! Oft unterschätzen Auto- oder Motorradfahrer die Dimensionen von Mähdreschern und Traktoren - mit bösen Folgen. Wo geerntet wird, ist daher besondere Vorsicht angesagt. Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen können für Auto- und Motorradfahrer zur Gefahr werden. Häufig schätzen andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit der Kolosse auch falsch ein. So kommt es dann zu folgenschweren Kollisionen. Schmutz oder Ladung können die Bremslichter oder Blinker verdecken, schlecht gesicherte Ladung herunterfallen. Auto- und Motorradfahrer sollten daher immer besonders vorsichtig an die Maschinen heranfahren, bremsbereit sein und sie nur langsam überholen. Erntefahrzeuge wie Mähdrescher sind meist auch besonders breit und haben beim Abbiegen einen größeren Radius als PKW. Auch vor verschmutzen Fahrbahnen bei Ein- und Ausfahrten an Feldern ist für Auto- und besonders für Zweiradfahrer ist Vorsicht geboten. Bei Regen verwandeln sich dann die Erdklumpen in eine gefährliche Rutschbahn, warnen ARAG Experten.
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