ARAG Verbrauchertipps zum Thema Sportversicherung
09.08.2012 / ID: 73216
Sport & Events
Sportversicherung - Glück im Unglück
Sportler sollten sich versichern! ARAG Experten verweisen dabei auf einen Fall, in dem eine passionierte Reiterin sich nicht etwa durch einen Sturz vom Pferd, sondern auf dem Heimweg von der Reithalle bei einem Sturz vom Fahrrad schwer an der Schulter verletzte. Trotz Operation, einem längeren Krankenhausaufenthalt und vieler Behandlungen bei der Krankengymnastik blieb der vollständige Heilungserfolg aus, so dass die Bewegungsfähigkeit des Armes dauerhaft beeinträchtigt war. Doch die verunglückte Pferdeliebhaberin hatte Glück im Unglück: Weil die Sportversicherung des Reitvereins auch Wegeunfälle deckt, die sich auf dem direkten Weg zu oder von versicherten Veranstaltungen ereignen - in diesem Fall das Vereinstraining - bekam die Sportlerin nicht nur Krankenhaustage- und Genesungsgeld für jeweils 21 Tage, sondern auch eine Gesamtentschädigung von 11.000 Euro, da der Gutachter bei der Reiterin einen Invaliditätsgrad von 21 Prozent feststellte.
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http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit
Sportversicherung - Was ist im Verein versichert?
Zahlreiche Landessportbünde und Landessportverbände haben zusammen mit der ARAG Sportversicherung ein sehr umfassendes Versicherungswerk geschaffen, durch das praktisch der gesamte Vereinsbetrieb und alle Mitglieder, Mitarbeiter und Helfer abgesichert ist. In der Sportversicherung enthalten sind die Versicherungszweige Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung sowie Rechtsschutzversicherung. Einige LSB/LSV haben darüber hinaus noch eine Krankenversicherung sowie eine Reisegepäck-Versicherung für Auslandsreisen. Um den genauen Umfang der Versicherungsleistungen zu erfahren, sollten sich interessierte Mitglieder an das Versicherungsbüro beim LSB/LSV oder den Verein selbst wenden.
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Sportversicherung - reicht das?
Für den normalen Vereinsbetrieb ist die Sportversicherung eine sehr gute Absicherung für Verein, Mitarbeiter und Mitglied. Allerdings sollte man bedenken, dass die Sportversicherung nur den pauschalen Versicherungsbedarf abdecken kann. Den Individualbedarf muss jeder für sich feststellen und absichern. Dazu gehören Vereinsgebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen (wenn EDV im größeren Umhang vorhanden ist) sowie Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften (beispielsweise eine GmbH für die Vermarktung des Vereins). Ähnliches gilt auch für die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf, weil die Versicherungssummen der Sportversicherung nicht der persönlichen Absicherung entsprechen, muss über Zusatzversicherungen gedeckt werden. Allerdings sollte man laut Auskunft der ARAG Experten beachten, dass dieser Individualbedarf ja nicht nur für die Betätigung im Verein gilt, sondern für den ganzen Tag, beruflich oder privat.
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