Pressemitteilung von Birgit Dickoré

TÜV Rheinland: Rauchmelder verschaffen rettenden Vorsprung


20.02.2013 / ID: 102471
Garten, Bauen & Wohnen

Köln, 20. Januar 2013. Mit Nordrhein-Westfalen soll Anfang April 2013 im zwölften Bundesland die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume im Baurecht verankert werden. Eigentümer müssen künftig alle Wohnungen in Neubauten mit den Geräten ausstatten. Für Bestandswohnungen wird es in NRW voraussichtlich eine Übergangsfrist bis Ende 2016 geben. Für den Einbau der Warngeräte ist der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft ist durch den Mieter zu gewährleisten.

Rauchmelder haben sich beim vorbeugenden Brandschutz bewährt. Dennoch gehen Schätzungen davon aus, dass sie in NRW in zwei von drei Haushalten fehlen. Dies soll das neue Gesetz nun ändern. Die Statistik verrät, weshalb die Warngeräte Leben retten können: Die meisten Brandopfer sterben bei nächtlichen Bränden, fast alle aufgrund einer Rauchgasvergiftung. Der Grund: Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht, Rauch und Brandgeruch werden daher nicht wahrgenommen. "Rund 500 Menschen fallen in Deutschland pro Jahr einem Brand zum Opfer. Der Alarm eines Rauchmelders hätte einige rechtzeitig wecken können. Denn wer giftigen Brandrauch im Schlaf einatmet, wird meist bewusstlos und erstickt", so Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland.

Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht basieren in den Ländern auf der Anwendungsnorm DIN 14676. Danach müssen in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchmelder haben. "Die Geräte kosten nicht die Welt. In einem normalen Haushalt sind rund 100 Euro für gute Geräte zu investieren", betont der Experte. Beim Kauf auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und die Angabe "EN 14604" achten.

Wichtig: Rauchmelder können nur dann zuverlässig schützen, wenn sie richtig installiert wurden. Sie gehören an die Zimmerdecke, am besten in die Raummitte oder einen halben Meter von der Wand entfernt. Auch sollten die Geräte nicht in der Nähe von starker Zugluft, an Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden. An Dachschrägen darf ein Rauchmelder zudem nicht am höchsten Punkt angebracht werden, sondern sollte etwa 50 Zentimeter tiefer waagerecht montiert sein.

Inzwischen sind Rauchmelder für spezielle Anwendungen entwickelt worden. Für Gehörlose gibt es zum Beispiel Geräte, die Lichtblitze aussenden und im Alarmfall unter der Bettdecke vibrieren. Kinder schlafen oft so fest, dass sie auf einen lauten Alarmton nicht reagieren. Anders ist das bei der Stimme der Bezugsperson. Von deren Ruf wachen Kinder eher auf. Daher sind fürs Kinderzimmer Rauchmelder erhältlich, die von den Eltern besprochen werden können. Die Sprachbotschaft kann dann gleichzeitig für das Kind eine Anleitung zum richtigen Verhalten im Brandfall enthalten.

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TÜV Rheinland Rauchmelder Brandschutz

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