Notfallnummern müssen im Betrieb bekannt sein
03.06.2014 / ID: 168697
Medizin, Gesundheit & Wellness
Jeder hofft, dass er nie mit einem Notfall am Arbeitsplatz konfrontiert wird. Doch wenn es wirklich einmal zu einem Unglück kommt, zählt jede Minute - gleich ob Brand, Unfall oder Herzinfarkt. Daher müssen alle Mitarbeiter wissen, was zu tun ist. Pflicht des Arbeitgebers ist es, das Gefährdungspotenzial im Unternehmen in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen. Werner Lüth, Fachgebietsleiter Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: "Unternehmen verändern sich kontinuierlich. Ist die Gefährdungsbeurteilung älter als zwei Jahre, sollte sie aktualisiert und die Maßnahmen zur Notfallorganisation überprüft werden. Seit 2013 sind beispielsweise in Unternehmen neben Ersthelfern auch Brandschutzhelfer vorgeschrieben."
Ersthelfer müssen schon in kleinen Unternehmen ab zwei Mitarbeitern benannt und ausgebildet werden. In einer zweitägigen Schulung lernen sie alles Wichtige von Maßnahmen bei Knochenbrüchen und Verbrennungen über die Versorgung von Wunden mit bedrohlichen Blutungen bis hin zur Wiederbelebung. Dieses Wissen müssen sie alle zwei Jahre in eintägigen Trainings auffrischen.
Jeder kann Erste Hilfe leisten
Im Ernstfall beschreibt die sogenannte Rettungskette, wie die Hilfsmaßnahmen im Unternehmen organisiert sind. Der Ablauf und die Kontaktdaten von internen und externen Helfen müssen allen Mitarbeitern mitgeteilt werden. Möglich ist dies über das interne Telefonbuch mit allen Notfallrufnummern oder über Aushänge, beispielsweise am schwarzen Brett und in Aufenthaltsräumen. Vordrucke, auf denen individuelle Angaben wie die Namen und Rufnummern der Ersthelfer und des Betriebsarztes ergänzt werden können, halten zum Beispiel die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bereit.
Kommt es zu einem Notfall, ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten. Kenntnisse über Erste Hilfe haben viele unter anderem im Rahmen der Führerscheinausbildung erworben. Dabei muss niemand Angst vor Fehlern haben: Nichts zu tun ist für den Verletzten gefährlicher als eine Hilfe, die nicht ganz korrekt ausgeführt wird. Handelt der Helfer nach bestem Wissen und kann er nicht erkennen, dass eine Hilfsmaßnahme zu einer Verschlimmerung führt, muss er nicht mit haftungsrechtlichen Folgen rechnen. Im Gegenteil: Unterlässt er Hilfe, kann er belangt werden.
Selbstschutz hat Vorrang
Vor der Hilfeleistung stehen vorbereitende Maßnahmen: Verunglückte müssen vor einer akuten weiteren Gefahr wie Absturz oder Feuer geschützt werden. Allerdings hat hier der Selbstschutz des Helfers Vorrang. Im nächsten Schritt gilt es, den Unfall zu melden - bei leichteren Verletzungen an den Ersthelfer im Unternehmen, bei größeren Verletzungen oder in lebensbedrohlichen Fällen wie einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall oder starken Blutungen über die Notrufnummer 112.
Wichtig ist es, beim Notruf alle Fragen der Leitstelle zu beantworten und den Anruf erst zu beenden, wenn die Mitarbeiter dort keine weiteren Fragen mehr haben. Hilfreich ist es auch, eine Rückrufnummer zu nennen. Im Anschluss gilt es, bis zum Eintreffen der Helfer Erste Hilfe zu leisten und den Betroffenen gegebenenfalls zu beruhigen. Die Rettungskräfte übernehmen die Versorgung sowie den Transport des Verunglückten ins Krankenhaus.
Weitere Informationen bei TÜV Rheinland http://www.tuv.com/arbeitssicherheit im Internet.
http://www.tuv.com
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein 51105 Köln
Pressekontakt
http://www.medizin-pr.de
Medizin & PR GmbH - Gesundheitskommunikation
Im Klapperhof 33 a 50670 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Birgit Dickoré
24.07.2014 | Birgit Dickoré
Starre Arbeitszeitmodelle sind nicht zukunftsfähig
Starre Arbeitszeitmodelle sind nicht zukunftsfähig
23.06.2014 | Birgit Dickoré
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt auch bei Überlastung
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt auch bei Überlastung
28.05.2014 | Birgit Dickoré
Druck-auf-dem-Ohr.de informiert über innovative Behandlungsmethode
Druck-auf-dem-Ohr.de informiert über innovative Behandlungsmethode
19.05.2014 | Birgit Dickoré
TÜV Rheinland: Gesundheit im Unternehmen aktiv managen
TÜV Rheinland: Gesundheit im Unternehmen aktiv managen
25.04.2014 | Birgit Dickoré
TÜV Rheinland: Akzeptanz von Schutzkleidung steigt
TÜV Rheinland: Akzeptanz von Schutzkleidung steigt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.07.2026 | Philia Intensiv Brandenburg GmbH & Co. KG
Philia Intensiv erreicht die Jurystufe beim „Großen Preis des Mittelstandes 2026“
Philia Intensiv erreicht die Jurystufe beim „Großen Preis des Mittelstandes 2026“
10.07.2026 | ZEOLITH WISSEN
Nature-Studie zum Mikrobiom: Warum Darmmilieu und PMA-Zeolith für die Prävention immer wichtiger werden
Nature-Studie zum Mikrobiom: Warum Darmmilieu und PMA-Zeolith für die Prävention immer wichtiger werden
10.07.2026 | Therapiezentrum Melias
Podologie und Diabetes: Warum medizinische Fußpflege für Risikopatienten unverzichtbar ist
Podologie und Diabetes: Warum medizinische Fußpflege für Risikopatienten unverzichtbar ist
09.07.2026 | Revimed Vertriebsgesellschaft mbH
Revimed: TENS Gerät auf Rezept oder zum Kauf - nicht-medikamentöse Schmerztherapie für zuhause
Revimed: TENS Gerät auf Rezept oder zum Kauf - nicht-medikamentöse Schmerztherapie für zuhause
09.07.2026 | Vetprotect24 Tierkrankenversicherung der Barmenia
Die Wahrheit über Tierkrankenversicherungen: Warum die bekanntesten Versicherer bei Trustpilot durchfallen – und wer 2026 wirklich vorn liegt
Die Wahrheit über Tierkrankenversicherungen: Warum die bekanntesten Versicherer bei Trustpilot durchfallen – und wer 2026 wirklich vorn liegt

