Pressemitteilung von Dr. Monika Stobrawe

"Gerüstbau bei der Hausratversicherung melden?" - ERGO Verbraucherfrage der Woche


09.10.2014 / ID: 177005
Garten, Bauen & Wohnen

Erika W. aus Torgau:
Mein Haus bekommt einen neuen Anstrich und steht deshalb bald im Gerüst. Ich habe gehört, dass ich jetzt meine Hausratversicherung informieren muss. Stimmt das?

Versicherungsexperte Rolf Mertens von ERGO:
Mit der Baumaßnahme kann eine sogenannte Gefahrerhöhung verbunden sein. Das heißt: Durch ein Gerüst haben Diebe die Möglichkeit, leichter in ein Haus oder eine Wohnung einzusteigen. Ob Sie Ihren Hausratversicherer kontaktieren müssen, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Oft müssen Hauseigentümer ihre Versicherungsgesellschaft sogar schon bei Planung des Gerüstaufbaus informieren. Und Mieter, sobald sie von dem Gerüst erfahren. Denn: Geschieht auf diesem Wege ein Einbruchdiebstahl und Sie haben die Gerüstaufstellung nicht rechtzeitig gemeldet, kann der Versicherer möglicherweise seine Leistungen kürzen oder sogar komplett streichen. Bei manchen Versicherern ist die Gefahrerhöhung durch ein Gerüst aber auch mitversichert. Bei ERGO beispielsweise müssen Sie die geplanten Baumaßnahmen nicht melden.
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