Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Immobilienrecht
16.12.2014 / ID: 183302
Garten, Bauen & Wohnen
Verschweigt ein privater Hausverkäufer arglistig wichtige Mängel von Haus und Grundstück, haftet er auf Schadenersatz. Ein Gewährleistungsausschluss gilt nicht. Dies stellte nach D.A.S. Angaben das OLG Düsseldorf fest. Es ging dabei um einen Fall, bei dem Bambuswurzeln das komplette Grundstück durchsetzt und bereits das Haus und zwei Nachbarhäuser beschädigt hatten.
OLG Düsseldorf, Az. I - 21 U 82/13
Hintergrundinformation:
Bambus ist eine hartnäckige Pflanze. Nach einigen Jahren des Wachstums können seine Wurzeln den Boden derartig durchsetzen, dass sie sich nur noch mit einem Bagger entfernen lassen. Zehn Meter lange Wurzeln sind keine Seltenheit. Einen solchen Zustand muss der Verkäufer beim Hausverkauf mitteilen. Verschweigt er ihn, wird dies dem privaten Hausverkäufer schnell als arglistige Täuschung ausgelegt. Der Fall: Ein Paar hatte ein Haus mit Garten gekauft, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Besichtigung fand im Winter statt, im Garten sah man nichts Ungewöhnliches. Nach dem Kauf kam das "böse Erwachen": Das Grundstück war komplett mit Bambuswurzeln durchsetzt. Die Voreigentümer hatten die Pflanzen bereits vor Jahren entfernt und neue Triebe einfach beim Rasenmähen mit abgemäht. Der Bambus lebte unter der Oberfläche weiter. Er sprengte die Terrasse, drängte sich in Fugen und drang in die Isolierung ein. Und das nicht nur beim Kaufobjekt, sondern auch bei zwei Nachbarhäusern. Die Käufer verlangten nun Schadenersatz sowie Kostenerstattung für die Entfernung der Wurzeln. Die Verkäufer beriefen sich auf den vertraglichen Gewährleistungsausschluss. Das Urteil: Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilte, sah das OLG Düsseldorf den Gewährleistungsausschluss als unwirksam an. Auf eine solche Vereinbarung könne man sich nicht berufen, wenn wichtige Mängel arglistig verschwiegen würden. Hier sei den Verkäufern bekannt gewesen, dass das Grundstück großflächig von Bambuswurzeln durchdrungen war. Die aus dem Rasen wachsenden Triebe seien teilweise mehrere Zentimeter dick gewesen. Bei einem so starken Befall sei davon auszugehen, dass die Verkäufer bereits seit Jahren überall im Garten und auch auf der Terrasse emporwachsende Triebe abgeschnitten hätten. Grundstücksverkäufer seien verpflichtet, Kaufinteressenten über versteckte Mängel aufzuklären, die die zukünftige Nutzung beeinträchtigen könnten und die damit für den Vertragsabschluss entscheidend seien. Werde eine solche Aufklärung unterlassen, obwohl der Verkäufer den Mangel kenne, stelle dies eine arglistige Täuschung dar.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2014, Az. I - 21 U 82/13
Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher OLG Düsseldorf Immobilienrecht privater Hausverkäufer Mängel Gründstück Bambuswurzeln arglistige Täuschung
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Monika Stobrawe
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
"Wohnung an Touristen vermieten" - Verbraucherinformation der D.A.S. Rechtsschutzversicherung
04.05.2015 | Dr. Monika Stobrawe
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
D.A.S. Stichwort des Monats Mai: Haftung des Steuerberaters
28.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht
27.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
"Diebstahlschutz für Motorräder und Mofas" - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
23.04.2015 | Dr. Monika Stobrawe
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
"Wer zahlt Sturmschaden am Pkw?" - Verbraucherfrage der Woche der D.A.S.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.05.2025 | ARAG SE
ARAG Verbrauchertipps für Hobbygärtner
ARAG Verbrauchertipps für Hobbygärtner
23.05.2025 | Norbert Seeger
Wildkräuter integrieren: Norbert Seeger über ökologische und kulinarische Vorteile naturnaher Gartengestaltung
Wildkräuter integrieren: Norbert Seeger über ökologische und kulinarische Vorteile naturnaher Gartengestaltung
23.05.2025 | Bauherrenreport GmbH
Imagegewinn für Handwerksbetriebe durch Veröffentlichung der Kundenzufriedenheit
Imagegewinn für Handwerksbetriebe durch Veröffentlichung der Kundenzufriedenheit
22.05.2025 | zeroemissionbuildingdesign GmbH
Smart Home Revolution: Wie Dirk Henning Braun die Digitalisierung der Einheiten vorantreibt
Smart Home Revolution: Wie Dirk Henning Braun die Digitalisierung der Einheiten vorantreibt
22.05.2025 | Freese Fußbodentechnik GmbH
Designestrich für denkmalgeschützten Pferdestall der Bötzow Brauerei
Designestrich für denkmalgeschützten Pferdestall der Bötzow Brauerei
