Energieberatung: Neue Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung seit 01.03.2015 in Kraft
11.06.2015 / ID: 197581
Garten, Bauen & Wohnen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 - die zum 01.03.2015 in Kraft getreten ist - stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Damit haben sich nicht nur grundlegende Inhalte bei der Erstellung des Energieberatungsberichts geändert, sondern auch die Zuschüsse. So gibt es z. B. für die Beratungsleistung jetzt bis zu 60 % der förderungsfähigen Beratungskosten, maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Darüber hinaus wird ein einmaliger Zuschuss von 500 EUR für die Erläuterung des Berichts bei Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen gezahlt.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts. Er kann sich für die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts
- für eine Komplettsanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus oder
- für eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan)
entscheiden.
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