Kaminverbot bei Feinstaubalarm: Wer ist betroffen?
28.06.2017 / ID: 265026
Garten, Bauen & Wohnen
Kamin- und Kachelöfen zaubern Behaglichkeit und Wärme in die eigenen vier Wände. Allerdings entsteht bei der Verbrennung von Holz auch Feinstaub, der als umwelt- und gesundheitsgefährdend eingestuft wird. Um gewisse Grenzwerte nicht zu überschreiten und den Schadstoffausstoß der Öfen in Deutschland und damit die allgemeine Umweltbelastung zu reduzieren, dürfen seit dem 1. Januar 2015 zahlreiche alte Kamin- und Kachelöfen nicht mehr betrieben werden. Grund dafür ist die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV), die verschärfte Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen alter Öfen vorsieht. Öfen, die die vorgegebenen Werte nicht erfüllen, müssen entweder umgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Unzulässig ist ein Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter. Als "alt" werden alle Kaminöfen bezeichnet, die bereits vor dem Inkrafttreten der BImSchV - am 22. März 2010 - hergestellt wurden, als "neu" Kaminöfen, die erst nach dem Inkrafttreten produziert wurden.
Einige Hausbesitzer haben die Frist zum 1. Januar 2015 versäumt und betreiben möglicherweise illegal eine zu alte Feuerstätte. Bis dahin hätten Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, die vor 1975 zugelassen wurden und die Grenzwerte für Emissionen nicht einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssen. Ist dies nicht passiert, können Bußgelder die Folge sein. Bis zum 31. Dezember 2017 sind die Öfen betroffen, die zwischen 1975 und 1984 in Betrieb genommen wurden. Bis zum 31. Dezember 2020 die Öfen zwischen 1985 und 1994, und bis zum 31. Dezember 2024 folgen die Öfen zwischen 1995 und 2010. Ob es sich bei dem eigenen Kamin- oder Kachelofen um ein auszutauschendes Gerät handelt, weiß der zuständige Schornsteinfeger oder Kamin- und Ofenbaumeister. Der qualifizierte Ofenbaumeister findet schnell heraus, ob das Gerät gegebenenfalls von einer Umrüstung oder Außerbetriebnahme betroffen ist und kann alle nötigen Schritte durchführen.
"Finanziell lohnt es sich meist mehr, einen neuen Heizeinsatz einzubauen als einen Filter", rät Marcus Breuer, Ofen- und Kaminbaumeister und Inhaber von Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer in Viersen und vor allem tätig in Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf und Neuss. "Dabei muss natürlich eine Heiztechnik oder ein Heizeinsatz ausgewählt werden, der an die gegebene Situation angepasst ist. Das heißt, die Schornsteinberechnung sowie die Berechnung des keramischen Zugsystems - wenn vorhanden - müssen ausgeführt werden", so der Ofen- und Kaminbaumeister weiter. "Wenn es sich um einen Warmluftkachelofen mit Stahlnachheizregister handelt, muss dieses in der Regel mit ausgetauscht werden, da Heizeinsatz und Nachheizregister zusammen geprüft sein müssen", schildert Marcus Breuer. Alt mit Neu zu kombinieren sei offiziell nicht erlaubt: "Heizkammerabstände und Wärmedämmung müssen an die neue Heiztechnik angepasst werden."
Über die ausgeführten Arbeiten ist vom Meisterbetrieb eine Fachunternehmererklärung auszustellen, denn die Arbeiten dürfen nur von einem in die Handwerksrolle eingetragenen Ofenbau-Meisterbetrieb ausgeführt werden. Was aufwändig klingt, kann der Kamin-Fachmann schnell, kompetent und bedarfsgerecht lösen, denn die nächste Heizperiode kommt bestimmt. Und diese sollte allen Richtwerten entsprechen.
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Kachelofen- und Luftheizungsbau Breuer
Schiefbahner Straße 25 41748 Viersen
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