Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden
20.03.2024 / ID: 409009
Garten, Bauen & Wohnen

Die Förderung umfasst verschiedene Möglichkeiten, abhängig von der Art der Baumaßnahme:
-Zuschuss von der KfW
-Zinsgünstiges Darlehen
-Kostenabzug nach § 35c EStG
Es ist jedoch nicht möglich, alle Fördermöglichkeiten gleichzeitig zu nutzen.
Für die Inanspruchnahme des Steuerbonus muss das ausführende Handwerksunternehmen dem Bauherrn eine Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen ausstellen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun neue Musterbescheinigungen für diese Zwecke veröffentlicht.
Der Steuerbonus gilt für Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen haben und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Er umfasst nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die Materialkosten. Die maximale Steuerermäßigung beträgt pro Objekt 40.000 EUR und wird über einen Zeitraum von drei Jahren gestaffelt.
Nicht förderfähig sind Arbeiten an Mietobjekten. Die Förderung gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohngebäude oder für Fälle, in denen Teile des Wohnraums unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
Zu den förderfähigen Baumaßnahmen gehören unter anderem die Wärmedämmung von Wänden, die Erneuerung von Fenstern und Heizungsanlagen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen und digitalen Systemen zur energetischen Optimierung.
Für die Inanspruchnahme der Förderung muss die Baumaßnahme von einem anerkannten Fachunternehmen unter Berücksichtigung energetischer Mindestanforderungen durchgeführt werden. Zudem ist eine Rechnung erforderlich, aus der die förderfähigen Maßnahmen und die Adresse des Objekts hervorgehen.
Die Bescheinigung des Fachunternehmens über die durchgeführte Baumaßnahme ist ebenfalls erforderlich für die Beantragung des Steuerbonus beim Finanzamt. Diese Bescheinigung muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster entsprechen.
Das BMF hat neue Musterbescheinigungen veröffentlicht, die den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Handwerksbetriebe müssen sich strikt an die Vorgaben halten, dürfen jedoch die Bescheinigungen individuell anpassen, sofern erforderlich.
In Ausnahmefällen kann eine Gesamtbescheinigung für Mehrparteienhäuser ausgestellt werden, jedoch müssen in der Regel Bescheinigungen für jede einzelne Eigentumswohnung erstellt werden.
Die Förderung nach § 35c EStG ergänzt den allgemeinen Kostenabzug nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen und ist daher eine zusätzliche Möglichkeit, die energetische Sanierung von Wohngebäuden finanziell zu unterstützen.
(Bildquelle: iStock-1482176175)
Firmenkontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
Deutschland
0201/822896-10
http://www.frtg-essen.de
Pressekontakt:
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
http://www.frtg-essen.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von FRTG Steuerberatungsgesellschaft
02.09.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Wenn Briefe verspätet zugestellt werden: Folgen der Postprivatisierung für Rechtsfristen
Wenn Briefe verspätet zugestellt werden: Folgen der Postprivatisierung für Rechtsfristen
26.08.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Corona-Soforthilfen: Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Reaktionen aus den Bundesländern
Corona-Soforthilfen: Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Reaktionen aus den Bundesländern
19.08.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Steuerbetrug bei Kassensystemen - Manipulationen, Folgen und Schutzmaßnahmen
Steuerbetrug bei Kassensystemen - Manipulationen, Folgen und Schutzmaßnahmen
05.08.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Reform der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer
Reform der Umsatzsteuerpflicht für Kleinunternehmer
29.07.2025 | FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Mehr Netto für Familien
Mehr Netto für Familien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.09.2025 | Hausmarkt.at
Hausmarkt.at: Österreichs Online-Baumarkt im Aufwind
Hausmarkt.at: Österreichs Online-Baumarkt im Aufwind
25.09.2025 | Rümpel Max e.U
Rümpel Max: Wenn sauberer Neuanfang auf Erfahrung trifft
Rümpel Max: Wenn sauberer Neuanfang auf Erfahrung trifft
25.09.2025 | Angerer Freizeitmöbel GmbH
Angerer Freizeitmöbel startet Schlussverkauf 2025 - Hochwertige Gartenmöbel zum Saisonende reduziert
Angerer Freizeitmöbel startet Schlussverkauf 2025 - Hochwertige Gartenmöbel zum Saisonende reduziert
24.09.2025 | Freese Fußbodentechnik GmbH
Freese Fußbodentechnik saniert Terrazzo in Berliner Mensa
Freese Fußbodentechnik saniert Terrazzo in Berliner Mensa
24.09.2025 | DELTA DORE RADEMACHER GmbH
Jetzt die Heizung smart in Schwung bringen
Jetzt die Heizung smart in Schwung bringen
