Pressemitteilung von Ilona Kruchen

Zähler auf Null, Eichstempel gültig?


02.04.2012 / ID: 54908
Garten, Bauen & Wohnen

sup.- Wenn der Heizöltank neu befüllt wird, empfiehlt sich stets ein Blick auf die Mess-Einrichtungen am Tankwagen des Lieferanten. Das raten Verbraucherschützer allen Brennstoff-Kunden, die bei der Bestellung auf Nummer sicher gehen wollen. Der Zähler muss beim Start der Abgabe auf Null stehen. Nach der Befüllung sollte sich die letzte Zählerstand-Anzeige im Lieferschein-Ausdruck wiederfinden. Außerdem ist es wichtig, dass die Zähleranlage einen Eichstempel trägt, dessen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist. Wird mit der Tankbefüllung ein Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel beauftragt, dann dürfen diese Merkmale für Seriosität vorausgesetzt werden. Das Zeichen erhalten nämlich nur Unternehmen, die ihre Betriebsstätten, die Fahrzeuge und die technischen Einrichtungen fortwährenden Kontrollen öffnen. Alle Brennstoffhändler, die diese Checks regelmäßig ohne Beanstandungen absolvieren, lassen sich unter http://www.guetezeichen-energiehandel.de abrufen.
RAL-Gütezeichen Energiehandel Heizöl-Lieferung

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