Pressemitteilung von Sabine Gladkov

"Bauherrenhaftpflicht: Unfälle auf der Baustelle absichern" ERGO Verbraucherinformation


Garten, Bauen & Wohnen

Ungesicherte Gruben, herumstehende Baumaschinen oder umherfliegende Baumaterialien - Baustellen sind ein gefährlicher Ort. Zwar lässt sich eine Baustelle absichern. Das Risiko aber, dass dennoch Personen oder Sachen zu Schaden kommen, bleibt trotzdem bestehen. Bei einem Unfall können auf den Bauherren schnell hohe Schadensersatzforderungen zukommen. Wie Häuslebauer dieses Risiko absichern, verrät ERGO Schadenexpertin Tanja Cronenberg.

Personenschaden auf der Baustelle

Der Arbeitsschutz auf der Baustelle wird zwar stetig verbessert. Dennoch kommen immer wieder Menschen zu Schaden. Dabei sind nicht immer nur Bauarbeiter die Leidtragenden. "Stellen Sie sich folgenden Fall vor: In der Abenddämmerung macht eine Familie einen Spaziergang und kommt dabei an der Baustelle eines Einfamilienhauses vorbei. Das Kind nähert sich neugierig der Baustelle. Leider ist die Baugrube unzureichend gesichert. Das Kind stolpert unglücklich und stürzt in die Baugrube. Die medizinischen Folgen: Ein langer Krankenhausaufenthalt, mehrere Operationen und eine langwierige Reha", so die Schadenexpertin von ERGO. Die Folgekosten aus dem Unfall auf der Baustelle wären in diesem Fall beträchtlich. Das Problem für den Bauherren: Die Kosten muss gegebenenfalls er tragen, denn der Gesetzgeber erlegt dem Bauherren verschiedene Pflichten auf. So muss er zum Beispiel die Verkehrssicherheit gewährleisten und die Baustelle überwachen. Beide Pflichten hätte der Bauherr in diesem Beispiel verletzt und müsste deshalb für den entstandenen Schaden haften. Dies unter Umständen sogar dann, wenn der Bauherr etwa die Verantwortung für die Sicherung der Baustelle an den Bauleiter oder an andere sachverständige Personen abgegeben hätte - dazu wäre er sogar verpflichtet, wenn auf der Baustelle mehrere Unternehmen tätig sind. Dies ändert aber nichts daran, dass der Bauherr im Schadenfall unter bestimmten Voraussetzungen selbst die Haftung übernehmen muss.

Schäden durch Baumaschinen

Große Kräne, Bagger oder Laster sind auf jeder Baustelle zu finden. Die oft riesigen Maschinen brauchen Platz zum Rangieren - und eben der ist auf den teilweise sehr beengten Baustellen häufig Mangelware. Hier reicht bereits eine kleine Unachtsamkeit und schon kommt es beispielsweise an nahe der Grundstücksgrenze parkenden Autos zu Beschädigungen. Denkbar ist auch folgender Fall: Beim Aushub beschädigt ein Bauarbeiter mit dem Schaufelbagger das Nachbarhaus. Dieses muss infolgedessen aufwändig und teuer saniert werden. Zu allem Unglück stellt sich dann vielleicht auch noch heraus, dass der Arbeiter keine Erlaubnis hatte, die Baumaschine zu führen. Man sollte meinen, der Bauarbeiter oder sein Chef müssten nun für den angerichteten Schaden haften. Doch das ist nicht immer der Fall, weiß die Schadenexpertin von ERGO: "In solchen Fällen könnten Gerichte auch die Auswahlpflicht des Bauherren in den Vordergrund stellen. Diese besagt, dass der Bauherr nur Unternehmen beauftragen darf, die auch zuverlässig arbeiten." Der Schaden könnte in diesem Fall also auch am Bauherrn hängen bleiben.

Normale Haftpflicht reicht selten aus

Die hohen finanziellen Risiken aus Personen- und Sachschäden lassen sich nur durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zuverlässig absichern. Zwar ist in der privaten Haftpflichtversicherung das Bauherren-Risiko für eine Bausumme von 50.000 bis 100.000 Euro - je nach Versicherung - enthalten. Liegt die Bausumme aber höher, sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch sind die Leistungen der Bauherrenhaftpflicht nicht nur auf die Absicherung entstehender Schäden beschränkt, weiß die ERGO Expertin: "Auch bei Klärung der Haftungsfrage und der Abwehr unberechtigter Forderungen steht die Bauherrenhaftpflicht dem Häuslebauer verlässlich zur Seite - und bietet ihm so umfassenden Schutz."

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