Recht: Private Krankenversicherer müssen Tarifwechsel zulassen
21.06.2013 / ID: 123207
Handel & Dienstleistungen
Peter Quickert, Leiter Gesundheitsmanagement bei der PensionCapital, beschreibt die Problematik "Wir sehen oftmals, dass Anbieter es den Versicherten sehr schwer machen, in den günstigeren Tarif zu kommen. Hier wird latent Unsicherheit erzeugt, zum Beispiel mit dem Hinweis auf den Wegfall erworbener Rechte - obwohl das bei seriöser Beratung nicht passiert. Die Versicherer haben natürlich kein Interesse daran, gleichwertige Leistungen zu einem geringeren Beitrag anzubieten. Auf Seite der Kunden fehlt es oftmals an dem nötigen Fachwissen, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Der Tarifwechsel muss jedoch zugelassen werden."
Die PensionCapital übernimmt für die Versicherten die Verhandlung mit dem Krankenversicherer. Dabei greift das Unternehmen auf das Wissen um die Abwehrstrategien der Versicherer zurück und setzt seine langjährige Erfahrung in diesem Geschäftsfeld ein.
Sinnvoll sei dieses Vorgehen auch im Fall betrieblicher Sozialleistungen. "Zunehmend nutzen Arbeitgeber unsere Dienstleistung, um ihren privatversicherten Führungskräften das Nettoeinkommen zu erhöhen - ohne Mehrkosten für den Arbeitgeber", so Peter Quickert weiter.
Der Kunde kann zwischen einem Festpreismodell oder einem ersparnisabhängigen Honorar wählen. Die Kosten sind binnen kurzer Zeit durch die Ersparnis wieder eingespielt.
Weitere Informationen unter http://www.kv-optimizer.de.
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