Google muss Einträge nicht löschen
11.11.2013
Handel & Dienstleistungen
Der in aller Öffentlichkeit diskutierte Fall von Bettina Wulff hat gezeigt, dass die Wahrung/Herstellung des guten Rufes im Netz einer aktiven Betreuung und zuweilen auch die Hilfe Dritter benötigt ( http://www.deinguterruf.de/Themen/reputationsmanagement-online-reputation-management-service.aspx (http://www.deinguterruf.de/Themen/reputationsmanagement-online-reputation-management-service.aspx) ).
Aktuell hat ein Geschichtsprofessor aus Düsseldorf, der sich von Behauptungen auf einer Internetseite verunglimpft fühlte, der juristischen Hilfe bedient und Google verklagt, diese Verunglimpfungen aus dem Netz zu entfernen.
Google muss Verunglimpfungen nicht löschen
Dieser Klage wurde jedoch nicht stattgegeben: demnach muss Google potentielle Verunglimpfungen aus dem Netz nicht löschen. Begründet wurde das Urteil zum einen damit, dass durch das Löschen von Suchergebnissen der wirtschaftliche Kern des Betätigungsfeldes von Google empfindlich eingeschränkt würde. Zum anderen sah das Gericht einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts nicht gegeben, da dem Gericht zufolge der Kläger sich vielmehr direkt an den Verfasser des Blog-Eintrags oder an den Betreiber der Internetseite hätte wenden müssen anstatt an Google. Denn selbst wenn Google das Suchergebnis entfernen würde, wäre der Text über andere Suchmaschinen noch auffindbar.
Erfolgsquote von deinguterRuf bei über 85%
Die von dem Gericht eingeforderte Vorgehensweise entspricht genau der, mit der das Unternehmen deinguterRuf seit Jahren erfolgreich unerwünschte Einträge im Netz löscht: Unabhängig vom Alter der zu löschenden Daten, muss man sich nur auf der Plattform von deinguterRuf registrieren und die Daten auswählen, die gelöscht werden sollen. deinguterRuf steuert entprechend den Prozess und setzt sich bei den Webseitenbetreibern für das Löschen der entsprechenden Daten ein. Die unerwünschten Daten werden anschließend auch entsprechend bei den verschiedenen Suchmaschinen gelöscht. Dank der langjährigen Erfahrung und des inzwischen sehr gut aufgebauten Netzwerkes liegt die Erfolgsquote der Entfernungen bei deinguterRuf bei über 85% Prozent.
deinguterRuf verzichtet auf Rechtsmittel
Beim Entfernen der Einträge verzichtet deinguterRuf dabei bewusst auf das Drohen mit Rechtsmitteln, da diese neben einem hohen Kostenaufwand auch mit einem hohen Zeitaufwand verbunden sind: der Geschichtsprofessor aus Düsseldorf kann gegen das o.g. Urteil in Berufung gehen und somit weiter auf juristischem Wege versuchen, sein Ziel zu erreichen - bis dahin bleibt jedoch sein verleumdender Eintrag für alle sichtbar im Netz! Die Löschung der Einträge ( http://www.deinguterruf.de/Themen/google-seiten-und-google-eintraege-loeschen-entfernen.aspx (http://www.deinguterruf.de/Themen/google-seiten-und-google-eintraege-loeschen-entfernen.aspx) ) durch deinguterRuf kostet einmalig 29,95 Euro und wird in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen durchgeführt. Zu den zu löschenden bzw. löschbaren Inhalten zählen Texte, Bilder, Videos, Forenbeiträge, Adressbucheinträge, eigene bzw. selbstverfasste Beiträge sowie Einträge Dritter.
Kundenstimmen wie "Es geht mir jetzt wirklich wieder gut und ich fühle mich bestens betreut."
"...vielen herzlichen Dank für die schnelle Bearbeitung. Ich werde Sie weiter empfehlen..." bringen die Zufriedenheit der Kunden mit dem Ergebnis von deinguterRuf zum Ausdruck und zeigen gleichzeitig, welche psychischen Belastungen Verleumdungen im Netz nach sich ziehen können.
Nähere Informationen zu dem Unternehmen deinguterRuf sind nachzulesen unter http://www.deinguterruf.de (http://www.deinguterruf.de) .
Ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch ist auch telefonisch unter 0201/2489450 möglich.
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