Kostenkontrolle bei Mini GmbH Gruendung - 1 Euro GmbH 24
25.03.2011 / ID: 8156
Handel & Dienstleistungen
Die Kosten zur Gründung einer Mini-GmbH sollen deutlich geringer ausfallen als bei den meisten anderen Gesellschaften. Dabei beläuft sich das notwendige Stammkapital einer Mini-GmbH auf einen Euro. Es sind jedoch nur Bar- und keine Sacheinlagen zulässig. Von der Höhe des Stammkapitals hängen die Gebühren bei der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ab: Je niedriger das Stammkapital ist, desto geringer sind auch die Gebühren.
Bei Standardgründungen mit bis zu drei Gesellschaftern und höchstens einem Geschäftsführer ist die Verwendung des Musterprotokolls möglich. Auf diese Art sparen sich Gründer natürlich auch die Anwaltskosten, die entstanden wären, wenn ein Rechtsberater den Gesellschaftsvertrag ausformuliert hätte. Trotzdem sollte genau überlegt werden ob das Hinzuziehen eines Anwalts dennoch sinnvoll ist. Verzichtet man darauf, muss lediglich für die Kosten des Handelsregistereintrags und des Notars aufgekommen werden.
Gebührenübersicht
Im Einzelnen sind voraussichtlich folgende Gebühren zu entrichten:
* Die Kosten für den Notar, der das Musterprotokoll beurkunden muss, belaufen sich bei einer Standardgründung vermutlich auf eine Pauschale 50 Euro.
* Dazu kommen 100 Euro für die Eintragung ins Handelsregister.
Somit entsteht ein gesamter Gründungsaufwand von rund 150 Euro. Weitere mögliche Kosten bestehen in zusätzlichen IHK-Beiträgen oder eventuellen Gewerbeerlaubnisgebühren.
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