Der Notar ist kein umfassender Garant
10.03.2013
Immobilien
Die Berliner Immo Campo GmbH & Co. KG, geleitet vom Immobilienkaufmann Michael Lutz, erarbeitet maßgeschneiderte Strategien, rund um das Thema "Wohnen". Durch Erfahrung, Zuverlässigkeit und Engagement stehen die Immobilien, deren Bauqualität und deren Sanierungsmaßnahmen im Fokus und werden auf die persönlichen Bedürfnisse, unter Berücksichtigung der Standortentwicklung, den wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmendaten, zugeschnitten. Jedes Immobilienprojekt stellt eine neue Herausforderung dar. Immo Campo Handels GmbH & Co. KG und sein Team setzen auf internes Qualitätsmanagement mit dem Ziel, den Mehrwert einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den Kunden und dem Unternehmen zu investieren.
Zu den stetigen Veränderungen in der Immobilienbranche, besonders im Bereich Hausbaumarkt geht die Entwicklung dahin, dass die Anforderungen immer komplexer werden. Die Bauherren erwarten erstklassige Qualität zum angemessenen Preis, verbunden mit überzeugender Dienstleistung in der Betreuung. In den letzten Jahren haben es die Entwicklungen am Immobilienmarkt für Baugrundstücke sowie die niedrigen Bauzinsen ermöglicht, dass für immer mehr Familien der Traum vom Eigenheim erfüllbar wird. Gleichzeitig sei jedoch der Trend zu beobachten, dass eine rechtliche Begleitung des gesamten Bauvorhabens nicht erst beim Auftreten von Problemen erfolgt, sondern bereits von Anfang an juristischer Rat hinzugezogen wird. An besonders strenge gesetzliche Formen sind Immobiliengeschäfte gebunden, eine notarielle Beurkundung muss vorgenommen werden.
Rechtliche Absicherung
In der Öffentlichkeit wird der Notar als Garant für alle Belange von Verkäufer und Käufer wahrgenommen, was so allerdings nicht zutreffend ist. Die zwingende Einschaltung eines Notars bei einem Immobilien-Kaufvertrag soll Gewähr bieten für die rechtliche Absicherung der Vertragsbeteiligten und für die richtige Umsetzung der Wünsche von Verkäufer und Käufer in juristisch korrekte Regelungen, darüber hinaus sollen beide Vertragsparteien vor übereilten Entscheidungen geschützt werden. In einigen Bereichen kann der Notar Verkäufern und Käufern allerdings keine Sicherheit bieten:
- Der Notar kann und darf die wirtschaftlichen Gesichtspunkte eines Immobilien-Kaufvertrages nicht überprüfen.
- Ein Notar muss nicht die steuerlichen Folgen des Grundstückskaufvertrages von sich aus beurteilen und Warnhinweise geben.
- Der Notar prüft nicht die Finanzierbarkeit der Immobilie und berät den Käufer nicht zu Finanzierungsfragen.
Sachverhalte, die ausschließlich Verkäufer und Käufer überprüfen können.
Michael Lutz: "Die Hilfe des Notars bei der Abfassung, Beurkundung und Abwicklung eines Kaufvertrages befreit Verkäufer und Käufer nicht von eigenen Prüfungen. Es gibt eine Fülle von Sachverhalten, die vor Abschluss des Kaufvertrages vor allen Dingen aus Käufersicht aufzuklären sind, so zum Beispiel, dass der Verkäufer zu überprüfen hat, ob der Kaufpreis zur Bedienung sämtlicher im Grundbuch eingetragener Gläubiger ausreichend ist. Gelingt dem Verkäufer dies bei der Abwicklung des Kaufvertrages durch den Notar nicht, macht er sich aufgrund des bindenden Vertrages gegenüber dem Käufer schadenersatzpflichtig und der Kaufvertrag kann nicht abgewickelt werden. Der Notar sorgt im Grundstückskaufvertrag hier nur für die Sicherung des Käufers der Gestalt, dass der Kaufpreis erst dann freigegeben wird, wenn die Löschungsbewilligungen sämtlicher Altgläubiger vorliegen. Wenn der Verkäufer problembewusst ist und den Notar hierauf anspricht, kann natürlich auch der Notar direkt Kontakt zu den Gläubigern aufnehmen und eine Lösung im Vorfeld herbeiführen."
V.i.S.d.P.:
Michael Lutz
Geschäftsführer
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