Pressemitteilung von Christina Vollmer

Diese Rechte des Mieters sollten Vermieter kennen


Immobilien

Im Rahmen der Ratgeberreihe haben die Aigner-Experten die wichtigsten Tipps für Vermieter zusammengestellt. Zum Thema Hausrecht gilt grundsätzlich: Mit der Wohnungsübergabe tritt der Vermieter das Hausrecht an den Mieter ab. Ohne Wissen und Zustimmung des Mieters darf die Immobilie also nicht betreten werden. Ausnahmen sind Reparatur- und Modernisierungsarbeiten oder Besichtigungstermine.

Generell ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Immobilie instand zu halten. Durch Sonderklauseln zu Klein- und Schönheitsreparaturen kann er allerdings im Mietvertrag festlegen, dass der Mieter einen Teil der Kosten übernehmen muss. Es empfiehlt sich, den jeweils gültigen Rechtsstand prüfen zu lassen. Und: Wer eine unrenovierte Wohnung bezieht, braucht auch beim Auszug nicht zu renovieren!

Auch gut zu wissen: Eine Vorauszahlung der Nebenkosten muss immer möglichst gleich zum tatsächlichen Verbrauch ausfallen. Mieter müssen gegen eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Erhalt Einspruch einreichen - spätere Einwände sind nicht mehr gültig.

Eine mögliche Tierhaltung sollten Vermieter im Mietvertrag festlegen. Grundsätzlich darf die Haltung von Kleintieren (Käfighaltung) im Mietvertrag nicht verboten werden.

Der Mieter muss den Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn er ein Zimmer untervermieten möchte, personenbezogene Daten des Untermieters müssen dem Vermieter mitgeteilt werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regelungen darf das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Wohnung über das Internetportal Airbnb an Touristen vermietet.

Ausführliche Informationen auch zu Themen wie Vermietung München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Vermietung-Muenchen.htm), Haus vermieten München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Haus-vermieten-Muenchen.htm), Bestellerprinzip München (https://www.mietwohnungsboerse.de/Bestellerprinzip-Muenchen.htm) und mehr sind auf https://www.mietwohnungsboerse.de/ zu finden.
Vermietung Miete Immobilien Dienstleistung

http://www.aigner-immobilien.de
Aigner Immobilien GmbH
Ruffinistraße 26 80637 München

Pressekontakt
http://www.aigner-immobilien.de
Aigner Immobilien GmbH
Ruffinistraße 26 80637 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Christina Vollmer
03.01.2018 | Christina Vollmer
Umzug in eine neue Immobilie
02.11.2017 | Christina Vollmer
So wird das Haus wintertauglich
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.05.2024 | BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
"Das Aufgabenspektrum wächst, die Vergütung hinkt hinterher"
17.05.2024 | Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Wüstenrot Energieberatung
17.05.2024 | Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Wüstenrot Energieberatung
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 410.033
PM aufgerufen: 69.674.400