Pressemitteilung von MIchael Olaf Schuett

Firmengruendung USA Teil 5 - USAG24, Inc


Internet & Ecommerce

In einer Reihe von Urteilen hat der Bundesgerichts in den letzten Jahren Entscheidungen über die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen gefällt. Die für US-amerikanische Unternehmensformen entscheidenden Urteile wurden 2003 gefällt.

Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch geändert und geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und Zweigniederlassungen gründen können.
Zweigniederlassung, Gewerbeanmeldung, IHK
Wird die Corporation geschäftlich in Deutschland tätig, so betreibt sie eine selbstständige Niederlassung, die mithilfe eines Notars in das Handelsregister einzutragen ist.

Wenn der Gegenstand des Unternehmens oder die Zulassung zum Gewerbebetrieb im Inland der staatlichen Genehmigung bedarf, zum Beispiel Handwerksrolleneintragung, Maklererlaubnis, Gaststättenerlaubnis, ist auch diese nachzuweisen.

Die Anmeldung hat neben Anschrift und den Gegenstand der Zweigniederlassung Folgendes zu enthalten:

* das Register, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
* die Rechtsform der Gesellschaft
* die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten
* das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt
* in öffentlich beglaubigter Abschrift und, sofern die Satzung nicht in deutscher Sprache erstellt ist, eine beglaubigte Übersetzung
* Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder

Außerdem muss die Zweigniederlassung als Gewerbe angemeldet werden und unterliegt der Pflichtmitgliedschaft der IHK. Hierdurch entstehen zusätzlich zu den Gründungskosten weitere Kosten. Diese Kosten resultieren unter anderem aus der Übersetzung und notariellen Beglaubigung der für die Anmeldung notwendigen Unterlagen. Die Eintragung kann zwischen drei bis acht Wochen dauern. Die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK bedeutet auch, dass Mitgliedsbeiträge an diese zu zahlen sind.
Anwendbares Recht
Als in Deutschland tätige Kapitalgesellschaft unterliegt die Corporation hinsichtlich ihrer Geschäftstätigkeit deutschem Recht. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so gilt für diese grundsätzlich deutsches Arbeitsrecht.

Hinsichtlich aller Fragen, die das Innenverhältnis der Corporation betreffen (zum Beispiel Fragen der Gesellschafter zueinander, Dividendenausschüttungen, Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern etc.), ist nicht das deutsche Recht anwendbar, sondern das des US-amerikanischen (Bundes-) staates.
Steuerrecht
Corporations mit Sitz in den Vereinigten Staaten sind als Kapitalgesellschaften mit ihrem Welteinkommen in den USA unbeschränkt steuerpflichtig. Außerdem unterliegen sie dem deutschen Steuerrecht, sofern sie in Deutschland geschäftlich tätig sind, denn die Steuerpflicht erwächst am Ort der Leistungserbringung. Entscheidend ist hierbei der Begriff der Betriebsstätte.

Betreibt ein ausländisches Unternehmen in Deutschland eine so genannte Betriebstätte (un-/ selbstständige Zweigniederlassung als Geschäftsstelle, Fabrikationsstätte oder ähnliches) oder ist für den Gewerbebetrieb ein ständiger Vertreter bestellt, so müssen die Gewinne dieser Betriebsstätte in Deutschland versteuert werden. Es liegt die sogenannte "beschränkte Steuerpflicht" in Deutschland vor (vergleiche § 2 Nr. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG). Die Steuern, die dabei anfallen, hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Sie entsprechen den Steuern, die ein Unternehmen mit der entsprechenden deutschen Rechtsform zahlen müsste.

Sofern es sich um eine reine Geschäftstätigkeit außerhalb der USA handelt, etwa in Deutschland, fällt beispielsweise im US-Bundesstaat Florida nur eine geringe jährliche Pauschalbesteuerung (Annual Fee, derzeit 150 US-Dollar) an. Diese Pauschalsteuer variiert aber teilweise erheblich von US-Bundesstaat zu Bundesstaat. In diesen Fällen ist nur eine Jahresmeldung (Annual Report) in den USA abzugeben. Dieser Service wird meistens auch von den spezialisierten Dienstleistern mit angeboten.

http://www.usag24.com
http://www.usag24-group.com
usag24 us firma gruenden us corporation gruenden usag24 erfahrungen

http://www.usag24.com
US AG 24, Inc
Friedrichstr 50 10117 Berlin

Pressekontakt
http://www.usag24.com
USAG24, Inc
Friedrichstr 50 10117 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von MIchael Olaf Schuett
03.08.2011 | MIchael Olaf Schuett
Die Kapitalgesellschaft aus den USA - USAG24, Inc
29.07.2011 | MIchael Olaf Schuett
US Firma in den USA gruenden - USAG24, Inc
07.06.2011 | MIchael Olaf Schuett
Marken- und Patentrecht USA - USAG24 Group, Inc
20.05.2011 | MIchael Olaf Schuett
Firmengruendung in den USA - USAG24, Inc
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 6
PM gesamt: 419.026
PM aufgerufen: 71.046.172