Pressemitteilung von Kai Beckmann

Wege aus der Haftungsfalle für IT-Dienstleister


18.02.2014 / ID: 157547
IT, NewMedia & Software

Bonn (news4today) - Innovative Unternehmen stecken oftmals in einem Dilemma. Funktioniert ihr Geschäftsmodell, können sie zum Wachstumstreiber einer ganzen Branche werden und sogar die Wirtschaft eines Landes antreiben. Mit ihren innovativen Produkten und Dienstleistungen gehen sie aber gleichzeitig auch neue Risiken ein. Die Informations- und Telekommunikationsindustrie ist eine solche Boombranche. Um besser auf die besonderen Anforderungen von IT- und Softwaredienstleistern sowie Systemhäusern eingehen zu können, haben einige Versicherungsgesellschaften spezielle Schutzkonzepte für diese Unternehmen in ihr Angebot aufgenommen.

Der Bedarf für solche Versicherungskonzepte ist ohne Zweifel da - und wird weiter wachsen. Kaum eine Industrie kann heute noch auf IT-Dienstleister verzichten, die Informations- und Telekommunikationstechnologie hat sich flächendeckend durchgesetzt. Hinzu kommt die zunehmende Popularität des Internets, die zu einem ebenfalls starken Wachstum auf dem Markt für Web-, Provider- und Onlinedienstleistungen führt. Die Dienstleister stehen allerdings in der Haftung, wenn es beispielsweise zu einer Datenschutzverletzung Dritter oder zu Programmierfehlern kommt.

Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland, kennt die Risiken, denen IT-Dienstleister mitunter ausgesetzt sind. Umso wichtiger ist ein entsprechender Versicherungsschutz, der passgenau auf die Unternehmen zugeschnitten ist: "Gerade bei der Betriebs-, Produkt- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für IT-Dienstleister geht es um eine umfassende Absicherung, welche die Berufswirklichkeit der IT-Dienstleister und die damit verbundenen Haftungsgefahren bedarfsgerecht abbildet und berücksichtigt." Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile einen solchen Schutz an, beispielsweise im Rahmen einer IT-Betriebshaftpflicht. Im besten Falle greift diese auch bei Vermögensschäden und deckt Schadensersatzansprüche ab, die auf grobe Fahrlässigkeit und Verstöße gegen festgelegte Vertragspflichten zurückzuführen sind.

Ralph Brand: "IT- und Telekommunikationsunternehmen sowie Systemhäuser sind als Innovationstreiber der Wirtschaft auch erhöhten Risiken ausgesetzt. Dies erfordert ein Hightech-Sicherheitskonzept, als bedarfsgerechtes Sicherheitsnetz für IT-Dienstleister der Informations- und Telekommunikationstechnologie." Spezialisierte Versicherer erkennen bei Schäden durch IT-Dienstleister - je nach Vertragsgestaltung - beispielsweise auch Verlust, Veränderung oder Unzugänglichkeit von Daten als Vermögensschäden an. Darüber hinaus ist eine IT-Haftpflicht sinnvoll, wenn es allgemein um die Datenschutzverletzung von Dritten - verursacht durch IT-Dienstleister - geht. In diesen Fällen kann sie beispielsweise Schäden wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Rechten immaterieller Güter abdecken.

Viele IT-Dienstleister nutzen die Möglichkeit, Haftungsbeschränkungen in die Projektverträge aufzunehmen, anstatt sich auf die gesetzlich eingegrenzten Haftungsbeschränkungen der AGBs zu verlassen. Zwar können sie diese Beschränkungen dann für die jeweiligen Projektanforderungen entsprechend ausgestalten, oftmals landen solche Verträge aber vor Gericht. Stellt sich dann heraus, dass die Klauseln teilweise oder ganz unwirksam sind, befinden sich die Anbieter schnell in der Schadensfalle. Auch hier ist eine Absicherung dringend notwendig. Die Idee eines Schutzkonzepts aus Sicht der Zurich Gruppe Deutschland fasst Ralph Brand so zusammen: "Es ist ein gutes Gefühl, wenn man als IT-Dienstleister weiß, dass man einen passenden Versicherungsschutz, wie IT-SafeCare 2.0, im Rücken hat, der für finanzielle Folgen der Risiken aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht und bei Vermögensschäden eintritt." Nicht zuletzt deshalb, weil sich die IT-Firmen dann ruhigen Gewissens auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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