'Rights Clearance - Verträge mit Kreativen' bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL
31.08.2011 / ID: 26231
IT, NewMedia & Software
Frankfurt am Main, 31. August 2011 - "Unbekannte Nutzungsart", "angemessene Vergütung", "Nennungsansprüche" und "Zweckübertragungstheorie": Unbestimmte Rechtsbegriffe wie diese bilden nur einige der möglichen Ursachen für urhebervertragsrechtliche Fallstricke im Rahmen der Game-Entwicklung. Um Lücken in der Lizenzkette und daraus resultierende Haftungspflichten zu vermeiden, müssen Game-Entwickler beim Rechteerwerb größte Sorgfalt walten lassen. In seinem Vortrag 'Rights Clearance', der sich an Publisher, Studios und Kreative richtet, vermittelt Rechtsanwalt Guido Hettinger, Partner der Sozietät Brehm & v. Moers, deshalb die Grundzüge des Urhebervertragsrechts.
"Fakt ist, dass ein Spiel, das Werke enthält, deren Rechte nicht ordnungsgemäß erworben wurden, nicht verwertet werden darf", bringt es Hettinger auf den Punkt. Um Lizenzverstöße zu vermeiden, muss in einem solchen Fall nachlizenziert werden. "Die Kosten für eine Nachlizenzierung, übersteigen die ordentlichen Lizenzgebühren allerdings oftmals deutlich", so Hettinger. Noch schlimmer sähe es aus, wenn eine Nachlizenzierung nicht möglich sei; das betreffende Spiel müsse verändert und dürfe zwischenzeitlich nicht vertrieben werden: "Die hierdurch bedingten Kosten und Erlösausfälle übersteigen selbst die Kosten der Nachlizenzierung noch einmal erheblich."
Da viele Projekte mit einem großen Stab an freien Mitarbeitern bewältigt werden, behandelt Hettinger in seinem Vortrag auch Besonderheiten beim Erwerb von Nutzungsrechten in Arbeitsverhältnissen sowie arbeitsrechtliche Probleme bei der Beschäftigung von Freelancern. Der Spezialist für Medienrecht weiß aus Erfahrung, dass Fragen der Scheinselbständigkeit beziehungsweise der Sozialversicherungspflicht von Mitarbeitern gerne ausgeblendet werden - mit zum Teil existenzbedrohenden Folgen.
Guido Hettinger ist Partner der überörtlichen Rechtsanwaltssozietät Brehm & v. Moers. Er ist spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht sowie das Recht der Informationstechnologie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen unter anderem in der Vertragsgestaltung für Film- und Gameproduktionen sowie für Multimedia- und IT-Projekte, der digitalen Distribution von Content und Softwareanwendungen sowie im Electronic- beziehungsweise Mobile-Commerce.
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am Mittwoch, 14. September 2011
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Uhrzeit: 8:00 - 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung auf http://www.gameplaces.de kostenlos
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der Branchenvereinigung gamearea-FRM e.V. Mit der im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik 'Games & Gaming' sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces 2007 durch die eintägige Fachkonferenz 'GAMEplaces International'. 2008 kam mit GAMEplaces BUSINESS & LEGAL eine weitere hinzu. GAMEplaces wird vom Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) sowie Hessen-IT unterstützt; Partner der Business-Frühstücksreihe ist außerdem die IHK Frankfurt am Main. Mehr Informationen über GAMEplaces finden Sie auf http://www.gameplaces.de.
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