'Lizenz in der Insolvenz' bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im November
07.11.2012 / ID: 87126
IT, NewMedia & Software
Frankfurt am Main, 6. November 2012 - Von der Idee bis zur Marktreife eines Computerspiels vergehen oft Jahre intensiver Entwicklung. Das finanzielle Risiko für alle Beteiligten ist hoch - sowohl für den Entwickler, der projektbezogen Personal einstellt, als auch für den Publisher, der in der Regel die gesamten Entwicklungskosten vorfinanziert. Üblicherweise regeln Publisher und Entwickler ihre Zusammenarbeit in einem Entwicklungs- und Lizenzvertrag. Allerdings lässt das deutsche Insolvenzrecht ausgewogene gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Behandlung erteilter Lizenzen bislang vermissen. Um ihre Investitionen effektiv zu schützen sollten die beteiligten Parteien also unbedingt sicherstellen, dass die von ihnen getroffenen Verträge insolvenzfeste Bestimmungen enthalten. Welche Strategien sich zur Vertragsgestaltung vor und in der Insolvenz anbieten, erläutert Christian Hoppenstedt bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL (http://www.gameplaces.de) am 22. November.
In seinem Vortrag gibt Rechtsanwalt Christian Hoppenstedt zunächst einen kurzen Überblick über die für Lizenzverträge relevanten Bestimmungen der Insolvenzordnung und den generellen Ablauf eines Insolvenzverfahrens. "Aktuell stellt das deutsche Insolvenzrecht im internationalen Vergleich einen Sonderfall dar, weil es keine vernünftige, wirtschaftlich angemessene Regelung für Lizenzen enthält", sagt Hoppenstedt. Daran wird auch die zurzeit diskutierte Einführung des § 108a InsO voraussichtlich nichts ändern. Besonders heikel sei es, wenn eine der beiden Parteien noch vor der Fertigstellung in die Insolvenz gerate, so Hoppenstedt weiter. Ohne ausreichende vertragliche Regelungen kann es sein, dass ein Publisher zwar Rechte am letzten erhaltenen Milestone - einem zuvor definierten Zwischenziel - erworben hat, das Spiel aber aus rechtlichen Gründen nicht fertiggestellt werden darf. Umgekehrt ist es einem Entwickler, der bereits Milestone-Leistungen an einen Publisher lizenziert hat, ohne entsprechende vertragliche Regelung nicht möglich, ein Game auch bei dessen Insolvenz fertigzustellen - beispielsweise mit einem neuen Partner. In ihrem eigenen Interesse sollten sich Lizenzgeber und -nehmer in Deutschland darum bemühen, die lückenhafte Gesetzeslage vertraglich zu ergänzen, rät Hoppenstedt, der deshalb auch typische Vertragsklauseln im Hinblick auf die Lizenz in der Insolvenz vorstellt und die unterschiedlichen Interessanlagen der beteiligten Parteien erläutert.
Christian Hoppenstedt ist Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheber-, Lizenzvertrags- und Wettbewerbsrecht. Als Experte in den Bereichen Film, Games, Werbung und IT berät er überwiegend Mandanten aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Er veröffentlicht zu aktuellen Rechtsthemen, hält Vorträge und Workshops und ist Dozent an der ifs Internationale Filmschule Köln. Als Mitinitiator des m2 MedienMittwoch und Mitglied des gamearea-FRM e.V engagiert er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL (http://www.gameplaces.de) im November: 'Lizenz in der Insolvenz'
Termin: Donnerstag, 22.11.2012
Uhrzeit: 8:00 - 10:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main (Raum London), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf http://www.gameplaces.de kostenlos.
http://www.gameplaces.de/
GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Hanauer Landstr. 126 - 128 60314 Frankfurt am Main
Pressekontakt
http://www.gameplaces.de
büro für gelungene kommunikation - rebecca gerth
Kastanienallee 73 10435 Berlin
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