GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 13. Dezember: '... und nun zur Werbung'
29.11.2012 / ID: 90785
IT, NewMedia & Software
Frankfurt am Main, 29. November 2012 - Ob Werbung für Spiele oder Werbung in Spielen: Die Möglichkeiten, Computerspiele oder, anders herum betrachtet, Produkte im Kontext von Spielen zu bewerben, sind vielfältig. Allerdings unterliegen alle werblichen Maßnahmen strengen gesetzlichen Vorschriften. Wer Computerspiele bewerben, teilweise durch Werbung finanzieren oder sein Produkt im Rahmen eines Games präsentieren möchte, sollte also zumindest über elementare Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. In seinem Vortrag '... und nun zur Werbung' (http://www.gameplaces.de/index.php?option=com_mkschedule&task=detail&return=preview&Itemid=61&id=125&lang=de) vermittelt Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober, Partner bei der Frankfurter Sozietät Schulte Riesenkampff, deshalb die Grundzüge des Werberechts.
Grundsätzlich gilt: Bei Verstößen gegen das Werberecht sind auch bereits geschlossene Verträge nichtig. "Sicher geglaubte Werbeeinnahmen können wegfallen; es kann sogar vorkommen, dass ein Titel aus dem Handel genommen werden muss", warnt Lober. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach dem UWG wird Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet, sehr kritisch beurteilt. Auch getarnte Werbung und Product Placement müssen sich am UWG ebenso wie an europäischen Richtlinien messen lassen. Ungenutzter Spielraum bestehe dagegen noch bei vergleichender Werbung, die im Spielebereich bisher selten vorkomme, so Lober weiter, der in seinem Vortrag auch aktuelle Fragestellungen wie die "Like"-Buttons von Facebook oder Google+, Freundschaftswerbung und Affiliate-Programme thematisiert.
Zu den für die Gamesbranche spezifischen Fragestellungen zählt Lober außerdem die Bewerbung indizierter Spiele: Inwieweit hier eine Berichterstattung bereits als Werbung gilt, ist nämlich nicht eindeutig geregelt. Aber auch bei für Computerspiele spezifischen, so genannten dynamischen Werbeformen ist die aktuelle Rechtslage heikel: So verändert beispielsweise live eingeblendete Online-Werbung das Spiel gegenüber der ursprünglichen Version und benötigt Ressourcen.
Dr. Andreas Lober ist Rechtsanwalt und Partner bei der Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Aix-en-Provence (FR) und promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen. Er berät führende Unternehmen aus der Gamesbranche, u.a. bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung und in Gerichtsverfahren. Zudem veröffentlicht Dr. Lober regelmäßig zu aktuellen Rechtsfragen aus seinem Tätigkeitsbereich und hält Vorträge im In- und Ausland. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien sieht ihn seit Jahren als einen "führenden Kopf für Games-Recht".
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Dezember: '... und nun zur Werbung'
Termin: Donnerstag, 13.12.2012
Uhrzeit: 8:00 - 10:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist nach Anmeldung (http://de.amiando.com/GAMEplacesBusinessLegal_Werbung.html) auf http://www.gameplaces.de kostenlos.
http://www.gameplaces.de/
GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH
Hanauer Landstr. 126 - 128 60314 Frankfurt am Main
Pressekontakt
http://www.gameplaces.de
büro für gelungene kommunikation - rebecca gerth
Kastanienallee 73 10435 Berlin
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