"Wann ist man pflegebedürftig?" - Verbraucherfrage der Woche der DKV
18.12.2014 / ID: 183555
Medizin, Gesundheit & Wellness
Erika M. aus Göppingen:
Meine Mutter ist 80. Das Aufstehen fällt ihr immer schwerer und auch das Kochen bereitet Probleme. Ist sie deshalb pflegebedürftig?
Gabriele Thomaßen, Pflegeexpertin bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:
Als pflegebedürftig gilt, wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder Behinderung auf Dauer - mindestens für einen Zeitraum von sechs Monaten - in erheblichem Umfang Hilfe bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben braucht. Darunter fällt zum Beispiel die Körperpflege, die Ernährung oder die Mobilität. Ein zusätzliches Kriterium ist, ob die hauswirtschaftliche Versorgung wie Kochen, Wohnungsputz und Einkaufen gewährleistet ist. Auch wenn Ihre Mutter nur noch eingeschränkt bewegungsfähig ist, also etwa Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen oder beim Treppensteigen benötigt, kann eine Pflegestufe vorliegen. Welche gilt, hängt auch davon ab, wie oft Unterstützung erforderlich ist: Bei Pflegestufe II zum Beispiel für mindestens drei Stunden pro Tag. Davon müssen mindestens zwei Stunden für Ernährung, Mobilität oder Körperpflege erforderlich sein. Für eine Einschätzung der Pflegebedürftigkeit sollten Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden.
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