Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

Aktuellster Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Aachen


17.07.2015 / ID: 200644
Medizin, Gesundheit & Wellness

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Aachen - vom 16. Juli 2015

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Kompartment-Syndrom nach Resektion einer nodulären Melanommetastase, LG Aachen, Az. 11 O 476/12

Chronologie:

Die Klägerin befand sich in 2009 in stationärer Behandlung bei der Beklagten zwecks Vornahme einer en bloc Resektion einer Melanommetastase. Postoperativ stellt sich bei der Klägerin ein Unterschenkel Kompartmentsyndrom ein. Seither ist sie in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Verfahren:

Das Landgericht Aachen hat zwei fachmedizinische Gutachten zu dem Vorfall erstellen lassen, zunächst ein gynäkologisches, sodann ein gefäßchirurgisches Ergänzungsgutachten. Im Ergebnis tellte sich eine ärztliche Fehlbehandlung dar, so dass das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung über einen fünfstelligen Eurobetrag anriet.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Zuweilen müssen Gerichte in Arzthaftunsprozessen mehrere fachmedizinische Gutachten einholen, so wie hier, zumal mehrere Fachrichtungen betroffen sind. Mit der angebotenen Vergleichssumme zeigt sich die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki durchaus zufrieden.
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