Pressemitteilung von Gernot Wolter

Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung


05.03.2013 / ID: 104526
Politik, Recht & Gesellschaft

Diegesetzgebende Gewalt schreibt vor, wann Bedürfnissegültig gemacht werden dürfen. Es sind die erforderlichen Beweggründungendarzutun und eventuell zu beglaubigen.Beim Ehegattenunterhalt wird gleichartigeine angehobene Eigenverantwortung verlangt. DieEheleute sollen für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen. Derjenige, der weniger verdient, kann unter speziellenBedingungen von dem Besserverdienenden Unterhalt verlangen.

Die Vorschriften bei einer Trennung

Sind Einkommensunterschiede zu erkennen, ist während der Trennungnormalerweise immer Unterhalt zu leisten. Dem ermächtigtenPartner ist nicht aufzubürden, schon vor einer Scheidung eine Erwerbstätigkeit auszuführen oder auszuweiten, um selbstfür seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Der Anlassdafür ist, dass die Zeit der Trennung als Übergangsphase angesehen wird, in der noch die Chance auf ein erneutes Zusammenkommen möglich ist. Der Unterhaltsanspruch, der nach der Trennung erfolgt, muss selbstständigumgesetzt werden.

Der Ehegattenunterhalt im Familienrecht

Das Familienrecht sieht eine Grundvoraussetzung für den Ehegattenunterhaltvor, nämlich den Bedarf. Einen Bedarf hat derjenige, der mit seinem eigenen Vermögen für sich selbst nicht aufkommen kann und somit seinen Eheansprüchen nicht gerecht werden kann. Um einen sozialen Abstieg zu vermeiden, muss der Ex-Ehegatte für den Unterhalt seines ehemaligen Partners aufkommen. Dies wird oft im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses geklärt. Wer einen Anwalt diesbezüglich sucht, der kann sich an Scharf & Wolter wenden.

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