Der Ehegattenunterhalt bei einerScheidung
05.03.2013 / ID: 104526
Politik, Recht & Gesellschaft
Diegesetzgebende Gewalt schreibt vor, wann Bedürfnissegültig gemacht werden dürfen. Es sind die erforderlichen Beweggründungendarzutun und eventuell zu beglaubigen.Beim Ehegattenunterhalt wird gleichartigeine angehobene Eigenverantwortung verlangt. DieEheleute sollen für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen. Derjenige, der weniger verdient, kann unter speziellenBedingungen von dem Besserverdienenden Unterhalt verlangen.
Die Vorschriften bei einer Trennung
Sind Einkommensunterschiede zu erkennen, ist während der Trennungnormalerweise immer Unterhalt zu leisten. Dem ermächtigtenPartner ist nicht aufzubürden, schon vor einer Scheidung eine Erwerbstätigkeit auszuführen oder auszuweiten, um selbstfür seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Der Anlassdafür ist, dass die Zeit der Trennung als Übergangsphase angesehen wird, in der noch die Chance auf ein erneutes Zusammenkommen möglich ist. Der Unterhaltsanspruch, der nach der Trennung erfolgt, muss selbstständigumgesetzt werden.
Der Ehegattenunterhalt im Familienrecht
Das Familienrecht sieht eine Grundvoraussetzung für den Ehegattenunterhaltvor, nämlich den Bedarf. Einen Bedarf hat derjenige, der mit seinem eigenen Vermögen für sich selbst nicht aufkommen kann und somit seinen Eheansprüchen nicht gerecht werden kann. Um einen sozialen Abstieg zu vermeiden, muss der Ex-Ehegatte für den Unterhalt seines ehemaligen Partners aufkommen. Dies wird oft im Rahmen eines gerichtlichen Prozesses geklärt. Wer einen Anwalt diesbezüglich sucht, der kann sich an Scharf & Wolter wenden.
Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Hamburg (http://www.scharf-und-wolter.de/category/familienrecht/) , Ehegattenunterhalt, Scheidung Hamburg (http://www.scharf-und-wolter.de/category/familienrecht/) und Trennung Hamburg erhält man auf der Website scharf-und-wolter.de - Anwalt Hamburg (http://www.scharf-und-wolter.de/) .
http://scharf-und-wolter.de
Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118 22305 Hamburg
Pressekontakt
http://scharf-und-wolter.de
Rechtsanwälte Scharf und Wolter
Fuhlsbüttler Str. 118 22305 Hamburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Gernot Wolter
05.12.2014 | Gernot Wolter
Eingetragene Partnerschaften
Eingetragene Partnerschaften
28.12.2013 | Gernot Wolter
Beginn, Ende und Dauer einer Abschreibung
Beginn, Ende und Dauer einer Abschreibung
23.12.2013 | Gernot Wolter
Arbeitsrecht - Kündigungen
Arbeitsrecht - Kündigungen
16.12.2013 | Gernot Wolter
Anwaltskanzlei Scharf und Wolter
Anwaltskanzlei Scharf und Wolter
26.09.2013 | Gernot Wolter
Strafrechtsverteidigung der Kanzlei Scharf und Wolter
Strafrechtsverteidigung der Kanzlei Scharf und Wolter
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.07.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell…
ARAG Recht schnell…
14.07.2026 | Renna Taxi Tübingen
Cyber-Sabotage gegen Taxi-Unternehmen: Wenn Google-Algorithmen zur Existenzvernichtung genutzt werden
Cyber-Sabotage gegen Taxi-Unternehmen: Wenn Google-Algorithmen zur Existenzvernichtung genutzt werden
14.07.2026 | SCJ Berlin e.V. c/o
Inhaftierung des 95-jährigen Lee Man-hee: Europäische Religionswissenschaftler fordern Freilassung
Inhaftierung des 95-jährigen Lee Man-hee: Europäische Religionswissenschaftler fordern Freilassung
14.07.2026 | SCJ Berlin e.V. c/o
Wachsende Besorgnis über Diskriminierung von Shincheonji-Mitgliedern im Ausland
Wachsende Besorgnis über Diskriminierung von Shincheonji-Mitgliedern im Ausland
13.07.2026 | Neue Rheinische Zeitung
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt
Noosha Aubel und Potsdam: Der Vertrauensvorschuss ist verspielt

