Anleger der SHB Altersvorsorge Fond GmbH & Co. KG können kaum Luft holen
06.03.2013 / ID: 104924
Politik, Recht & Gesellschaft
Die Anleger des SHB Altersvorsorge Fond GmbH & Co. KG bekommen weiterhin schlechte Nachrichten ins Haus geliefert: mit Schreiben vom 14.02.2013 weist die Treuhandgesellschaft Fidelitas GmbH, die für die Anleger die KG Beteiligungen treuhänderisch hält, daraufhin, dass aus ihrer Sicht eine Vielzahl der im Umlaufverfahren zu beschließenden Gegenstände nicht zustimmungsfähig seien. Worauf können die betroffenen Anleger jetzt hoffen oder ist keine konkrete Hilfe in Sicht, was ist mit den Verantwortlichen?
Insbesondere äußert die Fidelitas GmbH Bedenken, ob der neue Geschäftsführer der SHB Altersvorsorge Fond KG, Herr Marc-Christian Schraut, in der Lage sein wird, selbst für die von ihm übernommene Einlageverpflichtung von 100.000,00 Euro aufzukommen.
Rechtsanwalt Christian Röhlke hierzu: "Kein Wunder, denn über das Vermögen des Herrn Schraut ist bereits im Jahre 2007 ein Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Aschaffenburg anhängig gemacht worden. Ob und inwieweit hier ein solches Privatinsolvenzverfahren zur Geschäftsführung des SHB-Fonds qualifiziert, mag jeder Anleger selbst entscheiden, aber betroffene Anleger sollten sich damit beschäftigen, um vor weiteren Schaden vorbereitet zu sein."
Ebenso wenig vertrauenserweckend ist eine Pressemeldung des Finanznachrichtendienstes gomopa.net (http://www.gomopa.net/) , nach welcher Schraut wegen der Vorfälle bei der Frankfurter S&K - Gruppe in Untersuchungshaft genommen wurde.
Kein Licht am Ende des Tunnels?
Zudem ist Herr Schraut auch Geschäftsführer der FHIM Fonds & Immobilien Holding AG in München, der ehemaligen SHB AG. Diese Gesellschaft wiederum teilt auf ihrer Homepage mit, am 25.02.2013 ebenfalls Insolvenzantrag gestellt zu haben. Zufall oder in wieweit dieses Datum, also unmittelbar nach der bundesweiten Großrazzia gegen die vermeintlichen Kapitalanlagenbetrüger der S & K Gruppe Frankfurt zu tun hat, wirft weitere Fragen auf.
"Für die betroffenen Anleger und ihre Familien wird es immer schwieriger, hier die Sachlage zu durchschauen. Weiterhin überschlagen die Ereignisse sich nahezu täglich, so dass wir den hier vertretenen Mandanten zunächst einmal empfehlen, Zahlungen an die Fondgesellschaften einzustellen und zu versuchen, den eigenen Schaden nicht noch größer werden zu lassen", meint der Berliner Rechtsanwalt Christian - H. Röhlke, der viele Geschädigte vertritt.
Um auf die weitere Entwicklung vorbereitet zu sein, bereiten die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke für seine Mandanten Schadensersatzklagen gegen Gründungsgesellschafter und Finanzvertriebe vor.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030-715 206 71
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