Ungerechtigkeit in Thüringen: Nachträgliche Beiträge für Straßenausbau
26.04.2013 / ID: 113662
Politik, Recht & Gesellschaft
Jena, 26. April 2013. Viele Thüringer Bürger ärgern sich zurzeit über Post von ihrer Gemeindeverwaltung. Für Straßenbaumaßnahmen, die teils schon 20 Jahre zurückliegen, stellt die Gemeinde nun Beiträge in nicht unerheblicher Höhe in Rechnung. Allerdings, so Philipp Wolfgang Beyer, Vorsitzender des Landesverbands der Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT, sei noch gar nicht sicher, ob dieses Vorgehen rechtens ist.
In den Schreiben, die in den vergangenen Wochen in vielen Thüringer Gemeinden verschickt wurden, geht es um viel Geld. Durch eine Novelle des Kommunalabgabegesetzes und unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar, müssen die Kommunen ihren Bürgern alle umlagefähigen Straßenbaumaßnahmen seit 1991 in Rechnung stellen. Wie die Thüringer Allgemeine Zeitung schon 2011 berichtete, gehe es dabei um insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro. Damit die Kommunen die Beiträge für längst abgeschlossene Baumaßnahmen in Rechnung stellen können, müssen sie allerdings eine entsprechende Satzung erlassen. Philipp Wolfgang Beyer: "Ich bezweifle, wie viele Verfassungsexperten auch, dass Satzungen, die Gemeinden für die rückwirkende Gebührenerhebung erlassen, rechtlich überhaupt zulässig sind." Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss darauf hingewiesen, dass die Erhebung von Beiträgen nur in engen zeitlichen Grenzen zulässig sei (Beschluss vom 5. März 2013, Az. 1 BvR 2457/08). Beyer: "Wenn das Bundesverfassungsgericht derartiges Vorgehen in Frage stellt, laufen die Bürgerinnen und Bürger akut Gefahr zu Unrecht zur Kasse gebeten zu werden."
Vorsicht: Ohne Widerspruch keine Klagemöglichkeit
Viele betroffene Bürger sind ratlos. Die Rechtsvorschriften sind sehr kompliziert und wird dem Bescheid nicht innerhalb eines Monats schriftlich widersprochen, wird dieser rechtskräftig und damit auch vollstreckbar. "Viele Bürger, die fünfstellige Beträge bezahlen sollen, lassen sich auf Ratenzahlungen ein", sagt Beyer. "Man muss sich das einmal deutlich vor Augen halten! Es kann also leicht passieren, dass ein Grundstückseigentümer zwanzig Jahre lang Raten bezahlt für eine Straßenbaumaßnahme, die bereits 1992 abgeschlossen wurde. Das ist kommunalpolitischer Unsinn und nichts anderes als Abzockerei." Dass es gegen diese Ungerechtigkeit kaum Widerstand aus der Politik gibt, wundert Beyer indes nicht: "Das ist - gerade im Wahljahr - ein äußerst unangenehmes Thema für die politischen Parteien. Die Parteien schieben den Schwarzen Peter einfach der Rechtsprechung zu, doch das ist schlichtweg falsch. Gerade hier muss die Politik handeln. Wir von der FREIHEIT wollen den Betroffenen helfen, ihr Recht durchzusetzen."
Weitere Informationen unter http://www.thueringen.diefreiheit.org
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