Pressemitteilung von Volker Rabaa

Versorgungsausgleich bedeutet Altersvorsorge


25.07.2013 / ID: 128724
Politik, Recht & Gesellschaft

Beim Versorgungsausgleich werden alle Versorgungen ausgeglichen, unabhängig davon bei welchem inländischen oder ausländischen Versorgungsträger diese erworben wurden, ob nun bei einem öffentlichen oder privaten Leistungsträger, wie der Deutschen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder bei einem privaten Arbeitgeber wegen einer betrieblichen Altersversorgungszusage. Der Versorgungsausgleich erfolgt von Amts wegen mit dem Ausspruch der Scheidung.

Allerdings ist der Versorgungsausgleich mit dem Unterhalt zu verwechseln. Während der Unterhalt, der den aktuellen finanziellen Mittel zum Lebensbedarf sichert, regelt der Versorgungsausgleich in der Regel die Versorgung im Alter.

Was wann man bereits geschieden wurde?

Man kann jetzt kostenlos und unverbindlich über den Versorgungsausgleichsrechner im Internet bei rvr.de, ob die damalige Entscheidung zum Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten abgeändert werden kann. Das Resultat der Abänderung sind in bestimmten Fällen, über die Sie sich informieren sollten, beträchtliche Erhöhungen der eigenen Altersversorgung.
Weitere Informationen zu den Themen Versorgungsausgleich (http://rvr.de/rvr/75/Warum-den-Versorgungsausgleich-ueberpruefen.html) , IT Forensik (http://rvr.de/fom/428/IT-Forensik-Haeufig-gestellte-Fragen.html) , Mediation Stuttgart und Anwalt Markenrecht (http://rvr.de/fom/1/Anwalt-Markenrecht-Wirtschaftskanzlei.html) erhält man auf der Website rvr.de - Anwalt Stuttgart
Versorgungsausgleich Anwalt Markenrecht IT Forensik

http://rvr.de
RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Augustenstr. 124 70197 Stuttgart

Pressekontakt
http://rvr.de
RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Augustenstr. 124 70197 Stuttgart


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Volker Rabaa
28.12.2013 | Volker Rabaa
Das 1 x 1 der Zwangsvollstreckung
07.12.2013 | Volker Rabaa
IT Forensik und vieles mehr
28.10.2013 | Volker Rabaa
Was sind Vorratszeichen?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
17.12.2025 | Die Menschenleserin aus Franken
Weihnachten im Team Familie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 434.217
PM aufgerufen: 74.995.340