Pressemitteilung von Steffen Große

FREIE WÄHLER klagen gegen 3%-Hürde bei Europawahl


16.10.2013 / ID: 141242
Politik, Recht & Gesellschaft

Die FREIEN WÄHLER klagen mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert
von Arnim gegen die 3%-Hürde bei der Europawahl. Das
Bundesverfassungsgericht hatte 2011 die bis dahin bestehende 5%-Hürde für
verfassungswidrig erklärt, woraufhin die Bundestagsparteien
CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne kürzlich eine 3%-Hürde beschlossen haben. Bei einer
Pressekonferenz in Berlin erklärte dazu der Bundesvorsitzende der FREIEN
WÄHLER Hubert Aiwanger: "Europa muss demokratischer werden. Das
Europaparlament funktioniert anders als der Bundestag, deshalb hat auch das
Bundesverfassungsgericht das Argument der Zersplitterung durch kleine
Parteien nicht akzeptiert und die 5%-Hürde für die Europawahl gekippt. Es
ist beschämend, dass die Bundestagsparteien jetzt eine 3%-Hürde
eingeführt haben, um sich unbequeme Konkurrenz vom Leib zu halten."

Die FREIEN WÄHLER haben bei der Europawahl 2009 bereits 1,7% der Stimmen
bekommen, die nächste Europawahl ist im Mai 2014. Wichtiges Thema der
FREIEN WÄHLER ist die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung und
Regionalität anstatt einer zunehmenden Brüsseler Zentralisierung. "Die
ständigen Vorstöße aus Brüssel, den Kommunen bei der öffentlichen
Daseinsvorsorge wie der Trinkwasserversorgung ins Handwerk zu pfuschen, ist
unakzeptabel. Und es ist ein Skandal, dass die politischen Vertreter vor
allem von Schwarzgelb hier oftmals eher an der Seite der Lobbyisten stehen
als an der Seite der Bürger und Kommunen."
Europawahl FREIE WÄHLER Hubert Aiwanger Klage 3%-Hürde Bundesverfassungsgericht

http://www.freiewaehler.eu
FREIE WÄHLER
Erich-Ponto-Str. 19 01097 Dresden

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