Pressemitteilung von Michael Rainer

GRP Rainer erstreitet Urteil für Anlegerin von Immobilienfonds - Kapitalmarktrecht


16.12.2013 / ID: 150162
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html Mit Urteil vom 11.11.2013 (Az.: 2-18 O 474/12; noch nicht rechtskräftig) erstritt die Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer vor dem LG Frankfurt a.M. Schadensersatz für eine Anlegerin von diversen Immobilienfonds.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://www.grprainer.com führen aus: Ein weiteres wichtiges Urteil für Kapitalanleger von Immobilienfonds erstritten die Anwälte von GRP. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main verklagte eine Finanzberaterin zur Zahlung von Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Beratung. Zu der rechtlichen Auseinandersetzung kam es nachdem die Klägerin im Jahr 2009 die Beratung der Beklagten wegen möglicher Anlageobjekte in Anspruch nahm.

Im Rahmen des Beratungsgesprächs äußerte die Klägerin gegenüber der Vermögens- und Finanzberaterin, dass sie nach einer sicheren Investitionsmöglichkeit suche. Insbesondere sollte diese aber auch kurzfristig verfügbar sein. Im Anschluss an das Beratungsgespräch empfahl die Beklagte der Anlegerin die Investition in die Immobilienfonds AXA Immoselect, KanAm Grundinvest-Fonds, SEB Immoinvest und CS Euroreal. Alle streitgegenständlichen Fonds hatten zwischenzeitlich geschlossen und werden mittlerweile abgewickelt. Das Ersuchen der Klägerin eine außergerichtliche Lösung zu finden, wurden von der Beklagten abgelehnt. Daraufhin legte die Anlegerin Klage vor dem LG Frankfurt a.M. ein.

Das LG gab der Klägerin Recht und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz. Aus den Gründen des Urteils geht hervor, dass sich für die Beraterin aus der Anlageberatung weitreichende Pflichten ergeben. Insbesondere muss in einem Beratungsgespräch auf alle Dinge eingegangen werden, die einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Entscheidung des Anlegers haben können. Im zugrundeliegenden Fall treffe, nach Ansicht der Richterin, habe die Beklagte eine Informationspflicht bezüglich der vorausgegangenen Schließung der Immobilienfonds getroffen. Zwar habe die Klägerin eine Erklärung unterzeichnet, wonach sie angab auf weitere Beratung zu verzichten und die Risiken und Folgen ihrer Anlage verstanden habe, dies könne aber nicht zur Entlastung der Beklagten herangezogen werden, da die Formulierung zu allgemein sei. Da die Empfehlung der Beraterin nicht mit dem Anlagezielen übereinstimmte, müsse die Klägerin Schadensersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil kann Anleger von Immobilienfonds Hoffnung machen. Eine falsche Beratung, welche zu einer Beteiligung in Fonds führte, könnte Schadensersatzansprüche begründen. Betroffene sollten sich von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt beraten lassen. Dieser kann bestehende Ansprüche für sie geltend machen.

http://www.grprainer.com/Immobilienfonds.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.07.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
02.07.2025 | GRIN Publishing GmbH
Between East and West: New Paths to Understanding
01.07.2025 | Förderverein Wildwasser Darmstadt e.V.
"Gewalt gegen Mädchen und Frauen geht uns alle an"
01.07.2025 | VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Skandal: Ausländerbehörde Berlin ignoriert Urteil
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 29
PM gesamt: 427.811
PM aufgerufen: 72.570.261