promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Eva Engelken
Ein Erbe kommt selten allein - worauf es ankommt, wenn sich mehrere Erben den Nachlass teilen
17.02.2014 / ID: 157473
Politik, Recht & Gesellschaft
Wer etwas zu vererben hat, sollte gut vorsorgen, damit die Erben nicht erst vor Gericht ziehen müssen, um die Aufteilung der Erbschaft zu klären. Das gilt besonders, wenn mehrere Personen bedacht werden sollen und das Erbe schlecht teilbar ist, weil es beispielsweise aus einem Unternehmen oder einer Immobilie besteht. "Wer seinen Nachlass unter mehreren Erben aufteilen möchte, sollte sich beizeiten mit seinem Berater zusammensetzen und überlegen, wer etwas bekommen soll, und wie die rechtliche Position der einzelnen Beteiligten ausgestaltet wird", rät Rechtsanwalt Klaus Gladischefski, Fachanwalt für Erbrecht, von der Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle in Bonn.
Nahe Verwandte dürfen nicht enterbt werden
Zwar besteht in Deutschland Testierfreiheit, das heißt, man darf per Testament bestimmen, wer Erbe werden soll. Nahe Verwandte dürfen dadurch jedoch nicht völlig enterbt werden. Nachkommen des Erblassers, möglicherweise die Eltern des Erblassers sowie Ehegatten und eingetragene Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können pflichtteilsberechtigt sein. Ihnen steht zumindest der sogenannte Pflichtteil zu.
Die Pflichtteilsquote macht die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs aus. Dieser Pflichtteilsanspruch ist zwar eine reine Geldforderung, muss von den Erben jedoch in voller Höhe finanziert werden.
Für den Erben kann die Erfüllung der Pflichtteilsansprüche insbesondere dann zum Problem werden, wenn sich im Nachlass keine ausreichenden liquiden Mittel befinden, um die Pflichtteilsansprüche erfüllen zu können. Entweder muss der Erbe sodann die Pflichtteilsansprüche aus eigener Tasche bedienen, oder gegebenenfalls einen Nachlassteil, somit auch eine Immobilie oder sogar das geerbte Unternehmen, verkaufen.
Auch ein Vermächtnis kann das Erbe schmälern
Auch durch die Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände an bestimmte Personen kann der Erblasser das Erbe schmälern. Auch derartige Vermächtnisansprüche haben die Erben zu erfüllen. Durch ein solches Vermächtnis kann die Erbschaft empfindlich geschmälert werden.
Gehört zum Nachlass zum Beispiel ein Haus, werden die Erben Eigentümer dieses Hauses. Der Erblasser kann jedoch einer anderen Person, beispielsweise seiner Lebensgefährtin, als Vermächtnis ein Wohnrecht an diesem Haus vermachen. Dieses, unter Umständen lebenslange Wohnrecht kann dazu führen, dass das Haus für die Erben jedenfalls über einen langen Zeitraum praktisch wertlos wird.
Wenn der Pflichtteil mit dem Vermächtnis kollidiert, gibt es Streit
Für die Erben besonders belastend kann eine Kollision zwischen Vermächtnisansprüchen und Ansprüchen aus dem Pflichtteilsrecht sein. Bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche werden die Vermächtnisansprüche nicht vorab vom Nachlass abgezogen. Der Pflichtteil wird vielmehr aus dem ungeschmälerten Nachlass berechnet.
Muss der Erbe diesen Pflichtteil bezahlen und das Vermächtnis erfüllen, könnte er je nach Konstellation völlig leer ausgehen.
Der selbst pflichtteilsberechtigte Erbe kann eine derartige Belastung vermeiden, indem er aufgrund der Belastungen mit dem Vermächtnis die Erbschaft ausschlägt und selbst seine eigenen Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht geltend macht.
Auch auf den durch einen Erblasser zu Lebzeiten Beschenkten können nach dem Versterben des Erblassers Zahlungsverpflichtungen zukommen. Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht umfassen nämlich auch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten innerhalb bestimmter Zeiträume. Ist zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers Vermögen nicht mehr vorhanden, aus denen ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bedient werden kann, ist gegebenenfalls der Beschenkte selbst verpflichtet, den Pflichtteilsergänzungsanspruch zu bedienen. Hat der Erblasser seiner Lebensgefährtin an einer Immobilie ein Wohnrecht eingeräumt, könnte die Lebensgefährtin im schlimmsten Fall gezwungen sein, Zahlungen an die Kinder des Erblassers leisten zu müssen.
"Solche unerwünschten Entwicklungen können Erblasser mit guter Planung vermeiden", sagt EHM-Rechtsanwalt Klaus Gladischefski. Dafür sollte man unter anderem überlegen, wem welcher Teil des Vermögens zukommen soll und entsprechende Regelungen treffen. Eine Möglichkeit ist es auch, mit einzelnen Erben, die einen Pflichtteilsanspruch haben könnten, einen Pflichtteilsverzicht auszuhandeln und ihnen dafür zum Beispiel eine Abfindung zu bezahlen. Eine solche Verzichtserklärung muss notariell beurkundet werden, hat aber den Vorteil, dass sie im Erbfall Gültigkeit besitzt und der durch den Erblasser eingesetzte Erbe sich keinen Forderungen dieses Angehörigen des Erblassers aus dem Pflichtteilsrecht ausgesetzt sieht.
http://www.ehm-kanzlei.de
Eimer Heuschmid Mehle überregionale Rechtsanwaltssozietät
Friedrich-Breuer-Straße 112 53225 Bonn
Pressekontakt
http://www.zb3.de
zB3 Kanzleikommunikation
Kaiser-Wilhelm-Ring 39 40545 Düsseldorf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Eva Engelken
29.07.2014 | Eva Engelken
Zivilrechtliche Beraterhaftung bei der Steuerberatung
Zivilrechtliche Beraterhaftung bei der Steuerberatung
11.03.2014 | Eva Engelken
"Eimer Heuschmid Mehle"- Preis: Vorbereitungen für Auszeichnung der besten strafrechtlichen Promotion laufen
"Eimer Heuschmid Mehle"- Preis: Vorbereitungen für Auszeichnung der besten strafrechtlichen Promotion laufen
06.03.2014 | Eva Engelken
Wenn der Karneval außereheliche Spätfolgen hat - welche Rechte haben die biologischen Väter der Kinder?
Wenn der Karneval außereheliche Spätfolgen hat - welche Rechte haben die biologischen Väter der Kinder?
16.01.2014 | Eva Engelken
Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle schenkt Kindern 100 Freikarten für einen Besuch im Jungen Theater Bonn
Anwaltskanzlei Eimer Heuschmid Mehle schenkt Kindern 100 Freikarten für einen Besuch im Jungen Theater Bonn
07.01.2014 | Eva Engelken
EHM Rechtsanwälte sind Mitautoren im "Berliner Kommentar" zum deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
EHM Rechtsanwälte sind Mitautoren im "Berliner Kommentar" zum deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.09.2025 | Dr. Cetin Ay Unternehmensgruppe
Europa braucht Brückenbauer
Europa braucht Brückenbauer
11.09.2025 | ARAG SE
ARAG, stimmt das?
ARAG, stimmt das?
11.09.2025 | Caroline Dostal
Von politischen Rednern und Rednerinnen - Redner Preis
Von politischen Rednern und Rednerinnen - Redner Preis
10.09.2025 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt
Dieter Adler erneut zum Vorstandvorsitzenden des Deutschen Psychotherapeuten Netzwerkes (DPNW) gewählt
10.09.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
