MPC Holland 72: Anleger erhalten offenbar keine Ausschüttungen
28.07.2014 / ID: 173653
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/MPC-Immobilienfonds.html Beim geschlossenen Immobilienfonds Holland 72 von MPC Capital gibt es offenbar Probleme. Die Anleger sollen keine Ausschüttungen erhalten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Anleger des 2011 vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds Holland 72 wurden offenbar in einen Rundschreiben darüber informiert, dass sie keine Ausschüttungen erhalten. Das berichtet "Fonds professionell" online. Grund für das Ausbleiben der Ausschüttungen ist demnach, dass der Verkehrswert der Immobilie im Verhältnis zum Kaufpreis durch eine Neubewertung deutlich gesunken sei. Das wiederum habe zu einem Verstoß gegen die so genannte Loan-to-Value-Klausel im Kreditvertrag geführt. Dadurch sind die finanzierenden Banken berechtigt, die Ausschüttungen zu stoppen.
Nachdem die Anleger in den ersten Jahren planmäßig ihre Ausschüttungen erhalten haben, treten nun offenbar ernsthafte Probleme bei ihrer Kapitalanlage auf. Eine Verletzung der Loan-to-Value-Klausel, wonach der ausstehende Darlehensbetrag einen bestimmten Prozentsatz im Vergleich zum Verkehrswert der Immobilie nicht überschreiten darf, hat schon andere Fonds in große Schwierigkeiten gebracht.
Geschlossene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. So sind die Preise auf den Immobilienmärkten im In- und Ausland naturgemäß Schwankungen ausgesetzt. Dadurch kann der Verkehrswert der Fondsimmobilien sinken, so wie beim MPC Holland 72 offenbar geschehen. Aber auch schwankende Mieteinnahmen oder Leerstände können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds belasten. Für die Anleger kann das im schlimmsten Fall den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten. Daher hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Geschlossene Immobilienfonds wurden erfahrungsgemäß jedoch oft als "Betongold", also als wertbeständig, sicher und renditestark angepriesen. In der Realität zeigt dieses "Betongold" aber oft Risse.
Außerdem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben, informieren müssen. Laut Rechtsprechung des BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, da sie großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können.
Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen kann zu Ansprüchen auf Schadensersatz führen. Um diese durchzusetzen, können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/MPC-Immobilienfonds.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.03.2026 | ANINOVA e.V.
Illegale Käfighaltung im Kreis Heinsberg: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige
Illegale Käfighaltung im Kreis Heinsberg: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Anzeige
18.03.2026 | Sovest LLC
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
Tansanias Präsidentenberater Nyalandu: Fall Jakub Jahl ist Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit
18.03.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
18.03.2026 | Candystorm PR GmbH
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen
Neustart für Brandenburgs Baupolitik: BFW Landesverband begrüßt neue Landesregierung und sieht Zusammenarbeit positiv entgegen
18.03.2026 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsrätepreis: Der Countdown läuft
Deutscher Betriebsrätepreis: Der Countdown läuft

