Pressemitteilung von Michael Rainer

EEH Elbe Emissionshaus: MS Jana vor der Insolvenz


02.10.2014 / ID: 176372
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/EEH-Elbe-Emissionshaus.html Über die Gesellschaft der MS Jana wurde am AG Stade das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 73 IN 81/14), berichtet das "fondstelegramm". Das Elbe Emissionshaus hatte den Fonds aufgelegt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Elbe Emissionshaus (EEH) hatte den Fonds erst 2008 platziert. Doch für die Anleger erwies sich ihre Beteiligung als wenig erfolgreich. Schon 2012 musste im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme frisches Kapital nachgelegt werden. Nun waren die Anleger offenbar nicht mehr bereit, noch einmal zu investieren, um den Fonds zu retten. Die Folge dürfte der Insolvenzantrag gewesen sein. Für die Anleger könnte die drohende Insolvenz den Totalverlust ihres investierten Kapitals bedeuten.

Um den finanziellen Schaden abzuwenden, können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es häufig zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. Mit den Fondsanteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Diese Risiken reichen bis zum Totalverlust des investierten Geldes. Dennoch wurden viele Anleger im Zuge der Anlageberatung nicht umfassend über diese Risiken aufgeklärt. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig als sehr sichere Kapitalanlage empfohlen. Die Realität sah dann aber anders aus. Das mussten auch die Anleger des EEH-Fonds MS Jana erfahren. Bei einer solch fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus sind für die Vermittlung häufig üppige Rückvergütungen an die Bank geflossen. Auch darüber hätten die Anleger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesen so genannten Kick-Backs aufgeklärt werden müssen. Anhand dieser Kick-Backs können die Kunden das Provisionsinteresse der Banken erkennen. Bei entsprechender Kenntnis wäre es daher möglicherweise erst gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen. Auch das Verschweigen der Rückvergütungen kann den Anspruch auf Schadensersatz auslösen. Außerdem kann auch der Emissionsprospekt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Falsche oder unvollständige Prospektangaben lösen ebenfalls Schadensersatzansprüche aus.

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