Pressemitteilung von Michael Rainer

MS Deutschland: Auch die Insolvenz wird nicht ausgeschlossen


21.10.2014 / ID: 177988
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Anleger der MS-Deutschland-Anleihe müssen weiter um ihr Geld fürchten. Die Gläubigerversammlung am 8. Oktober war nicht beschlussfähig. Offenbar wird auch eine Insolvenz nicht ausgeschlossen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das aus dem TV bekannte "Traumschiff" MS Deutschland ist weiter in unruhigem Fahrwasser. Die Anfang Oktober von der Betreibergesellschaft berufene Gläubigerversammlung war nicht beschlussfähig. Ein Restrukturierungskonzept konnte demnach nicht beschlossen werden. Die Anleger der MS Deutschland Anleihe müssen weiter um ihr Geld fürchten. Denn auch eine Insolvenz der Betreibergesellschaft wurde vom Geschäftsführer des Mehrheitsgesellschafters nicht mehr ausgeschlossen. Am 12. November findet de nächste Gläubigerversammlung statt.

Klar scheint zu sein, dass ein Sanierungskonzept nötig ist, zu dem auch die Anleihe-Gläubiger ihren Teil beitragen sollen. Im Raum stehen die Stundung der im Dezember fälligen Zinsen sowie ein vorübergehender Verzicht auf das Kündigungsrecht. Ob noch weitere Forderungen an die Gläubiger herangetragen werden, ist ungewiss, aber nicht auszuschließen. Und noch eine schlechte Nachricht mussten die Anleger bei der Gläubigerversammlung verdauen. Die Anleihe ist zwar mit der MS Deutschland besichert, ein Verkauf dürfte aber schwierig werden und selbst bei einer Verschrottung blieb nicht viel übrig, berichtet die Wirtschaftswoche online.

In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie bei der Gläubigerversammlung vertreten und ihre Interessen wahren. Zudem kann er sie auch in einem möglichen Insolvenzverfahren begleiten. Darüber hinaus kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Die Anleger hätten im Beratungsgespräch zwingend über die Risiken der Anleihe umfassend aufgeklärt werden müssen. Auch kann geprüft werden, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß waren oder ob sie dem Anleger ein falsches Bild vermittelt haben. Gerade bei Mittelstandsanleihen werden die Anleger häufig mit relativ hohen Zinsen geködert. Ob diese überhaupt realistisch waren, muss überprüft werden. Falsche oder irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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