Pressemitteilung von Michael Rainer

New Capital Invest NCI USA 11: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet


23.10.2014 / ID: 178274
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Das Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über die NCI New Capital Invest Oil & Gas USA 11 GmbH (1542 IN 2874/14) am 14.Oktober 2014 angeordnet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Fonds New Capital Invest NCI USA 11 ist insolvent. Die Anleger müssen daher massive finanzielle Verluste befürchten.

Malte Hartwieg, Geschäftsführer des Emissionshauses New Capital Invest, hat den Insolvenzantrag beim Amtsgericht München eingereicht. Damit ist der vorläufige Tiefpunkt einer seit Wochen und Monaten negativen Entwicklung erreicht. Denn schon lange warten die Anleger vergeblich auf Ausschüttungen. Dann hieß es, ihr investiertes Geld sei in dubiosen Kanälen versickert und entsprechende Nachforschungen würden angestellt. Allerdings wurden diese inzwischen wieder eingestellt und blieben offenbar erfolglos. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen Betrugsverdacht aufgenommen. Nun der Insolvenzantrag für den Fonds NCI USA 11 - und nicht nur für den. Auch für die Fonds NCI USA 16 und NCI USA wurden Insolvenzanträge eingereicht. Bei allen Fonds drohen die Anleger viel Geld zu verlieren.

In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Interessen vertreten und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. In Betracht kommen besonders Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung und wegen Falschberatung.

Die Angaben in den jeweiligen Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst konkretes und realistisches Bild von der Kapitalanlage machen kann, ehe er sich für die Beteiligung an dem Fonds entscheidet. Waren die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend, wird dieses Bild verzerrt. Dann kann der Schadensersatzanspruch aus Prospekthaftung entstanden sein.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Interessanterweise wurden die Fondsanteile auch von dima24 vermittelt. Diese Vertriebsplattform gehörte ebenfalls Malte Hartwieg. Auch darauf hätten die Anleger hingewiesen werden müssen. Auch wenn Hartwieg dima24 inzwischen verkauft hat, dürften Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler noch möglich sein.

Sollte sich schließlich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen, können noch weitere rechtliche Möglichkeiten herangezogen werden.

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