Pressemitteilung von Michael Rainer

HCI Renditefonds Premium II: MS Hanna im vorläufigen Insolvenzverfahren


26.11.2014 / ID: 181472
Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Frachters MS Hanna aus dem HCI Renditefonds Premium II eröffnet (Az.: 9 IN 174/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Insolvenzantrag für die Gesellschaft des Frachters MS Hanna könnte den HCI Renditefonds Premium II in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Der bereits 2003 aufgelegte Dachfonds investierte in die MS Hanna, MS JPO Aquarius und MS Cielo di Parigi. Allerdings blieb auch dieser Fonds nicht von der immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt verschont, so dass bereits 2010 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden musste. Nun könnten erneut Probleme auftauchen. Für die Anleger könnte dies finanzielle Verluste bedeuten.

Um den Schaden abzuwenden, können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Die Beteiligung an Schiffsfonds ist risikoreich und spekulativ. Zahlreiche Insolvenzen, die von erheblichen finanziellen Verlusten der Anleger begleitet wurden, belegen dies. Allerdings wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß nicht immer über diese Risiken aufgeklärt. Die Maßstäbe an eine anlage- und anlegergerechte Beratung sehen allerdings eine umfassende Risikoaufklärung vor. Denn für die Anleger kann am Ende der Totalverlust stehen. Trotz dieses Risikos wurden Schiffsfonds auch immer wieder an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. an einer sicheren Kapitalanlage für den Aufbau einer Altersvorsorge interessiert waren. Liegt eine solche Falschberatung vor, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, da sie für den Anleger ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein können. Möglicherweise wäre es bei Kenntnis der Kick-Backs erst gar nicht zu der Beteiligung an dem Fonds gekommen. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten betroffene Anleger umgehend handeln, wenn sie ihre Forderungen noch durchsetzen wollen.

http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html
Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Anwälte

http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com/
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.03.2026 | Caroline Dostal - SoulMeditaion
Caroline Dostal begeistert mit Vortrag zum Frauentag
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 67
PM gesamt: 435.953
PM aufgerufen: 75.825.265