Accessio AG: OLG München verurteilt DAB-Bank zu Schadensersatz
26.02.2015 / ID: 188472
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Accessio-AG-DAB-Bank.html Neue Hoffnung für Anleger der insolventen Accessio AG (früher Driver & Bengsch): Das OLG München verurteilte die DAB-Bank jetzt zur Zahlung von Schadensersatz.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München sah es als erwiesen an, dass die Münchener Direktbank DAB mit dem Finanzdienstleister Accessio AG zusammengearbeitet hat. Sie hat nicht nur Konten und Depots zur Verfügung gestellt, über die die Wertpapiergeschäfte abgewickelt wurden, sondern war nach Auffassung des OLG auch über die Falschberatung der Anleger im Bilde.
Schon am 19. März 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass eine Schadensersatzpflicht der DAB-Bank zumindest nicht auszuschließen sei (Az.: XI ZR 431/11). Denn auch wenn es zwischen der Bank und den Anlegern keinen Beratungsvertrag gegeben habe und die Bank auch nicht zur Überprüfung verpflichtet gewesen sei, könnte sie doch gegen ihre Warnpflicht verstoßen haben, wenn sie von der Fehlberatung durch die Accessio AG wusste und die Anleger nicht gewarnt habe.
Diese Verletzung der Warnpflicht hat das OLG München nun offenbar erkannt. Nach Einschätzung des OLG hatte die DAB-Bank von den Geschäften der Accessio AG und der Falschberatung Kenntnis. Daher könnte sie zumindest für Geschäfte ab 2007 schadensersatzpflichtig sein.
Rund 40.000 Anleger hatten sich an Finanzprodukten der Accessio AG bzw. Driver & Bengsch beteiligt und dabei viel Geld verloren. Der Gesamtschaden soll bei rund 300 Millionen Euro liegen. Die Anleger wurden offenbar weder über die Risiken der diversen Kapitalanlagen noch über die Innenprovisionen aufgeklärt. Mutmaßlich wurden ihnen viel zu riskante Finanzprodukte, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen, vermittelt.
Da die Accessio AG inzwischen insolvent ist, können sich die Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die DAB-Bank richten - sofern nachzuweisen ist, dass sie von der Falschberatung wusste und die Anleger nicht gewarnt hat. Dies hat das OLG München nun festgestellt. Allerdings kann die Bank gegen das Urteil noch Revision einlegen.
Betroffene Anleger, die ihre Ansprüche durchsetzen wollen, können sich dazu an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
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Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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